Anmeldefristen - Abmeldung

Der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung während der Anmeldephasen ist für die Zuteilung zu den ausgewählten Lehrveranstaltungen NICHT ausschlaggebend (KEIN FIRST, COME/FIRST SERVED!). Wir empfehlen in Hinblick auf die Erfüllung von Voraussetzungen für "höhere Module", rechtzeitig vor Beginn der Anmeldephasen den Prüfungspass zu kontrollieren.

Anmeldephasen für Lehrveranstaltungen der Soziologie im Wintersemester 2024
(Änderungen bis 20.08.2024 vorbehalten)

Hauptanmeldephase für Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
27.08.2024 00:01 bis 17.09.2024 23:59
ACHTUNG: Zuteilung durch die Datenbank frühestens am 19.09.2024
Abmeldung bis 20.10.2024 23:59

Restplatzvergabe für Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
23.09.2024 00:01 bis 26.09.2024 23:59
Ausschließlich bei Lehrveranstaltungen, in denen tatsächlich Restplätze vorhanden sind!
Zuteilung frühestens am 27.09.2024 vormittags
Abmeldung bis 20.10.2024 23:59

Registrierung zu Lehrveranstaltungen ohne Teilnahmebeschränkung (Vorlesungen):
Anfang September 2024 bis Ende September 2025


Bei Problemen mit Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen der Soziologie wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldephasen von Ihrem Studierendenaccount an unsere Mailadresse. Geben Sie bei Anfragen stets die Nummer der betroffenen Veranstaltung und den Text einer etwaigen Fehlermeldung an.

Die Anmeldefristen für die Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen. Bei Problemen mit Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen wenden Sie sich bitte an die anbietende Organisation.

Bild: Icon für Achtung -  Schwarzes Ausrufezeichen auf blauem Grund

Icon für Achtung (Quelle: openclipart. org)

Um möglichst rasche Abmeldung von Lehrveranstaltungen, die Sie nicht besuchen wollen oder können, wird im Sinne der Kollegialität  (-> Vergabe von Restplätzen während der Nachmeldephase oder Nachrücken von Personen auf der Warteliste) dringend gebeten.

Zudem sind die Lehrenden verpflichtet, Studierende zu benoten, die an einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung mindestens einmal teilgenommen haben, sich nicht abmelden und die Lehrveranstaltung abbrechen, ohne für den Abbruch einen triftigen Grund glaubhaft zu machen.