Prüfungen
Prüfungen für Studienanfänger*innen: BA Soziologie
Prüfungen für Studienanfänger*innen: BA Soziologie
StEOP
Die Prüfungstermine für die beiden Modulprüfungen - Fachspezifische Einführung und Grundlagen sozialwissenschaftlicher Methodologie - für Bachelorstudierende der Soziologie finden im Sommersemester in der zweiten Maihälfte und der zweiten Junihälfte, im Wintersemester Mitte Dezember und Mitte Jänner statt.
Sobald die genauen Daten feststehen, werden sie im Vorlesungsverzeichnis/u:find
samt Anmeldefristen veröffentlicht. Für einen Antritt zur Prüfung ist eine Anmeldung in u:space unbedingt erforderlich. Bei inhaltlichen Fragen zur Prüfung wenden Sie sich an die Lehrenden und Studienassistent*innen/Teaching Assistants. Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldefrist an unsere Servicemailadresse.
Prüfungen aus dem Modul Sozialwissenschaftliche Grundlagen
Sie dürfen diese Vorlesungen ab Studienbeginn besuchen. Zu den Vorlesungsprüfungen dürfen Sie allerdings erst antreten, wenn Sie beide Modulprüfungen aus dem Modul STEOP positiv absolviert haben. Zusätzliche Informationen zu den Prüfungen für StudienanfängerInnen finden Sie auf der Website des STEOP+ Teams.
Prüfungen zu Vorlesungen und Kursen
Termine:
Prüfungstermine werden im Vorlesungsverzeichnis in u:find angezeigt, sobald sie von den Lehrveranstaltungsleiter*innen bei uns bekannt gegeben und in der Datenbank angelegt wurden. Darüber hinaus informieren manche Leiter*nnen von Vorlesungen und Kursen in dem zur Lehrveranstaltung gehörigen Moodlekurs über Prüfungstermine.
Rechtliches - Administratives:
Zu allen Prüfungen der Soziologie ist eine Anmeldung in u:space unbedingt erforderlich. Ein Antritt ohne Anmeldung ist nicht möglich. Eine Prüfungsanmeldung steht nicht mit einer Registrierung zur Vorlesung/zum Kurs in kausalem Zusammenhang. D.h. Sie können sich auch dann zu einer Prüfung anmelden, wenn Sie nicht zur Vorlesung registriert waren.
Sie können sich zu einer Vorlesung registrieren, müssen sich aber deshalb nicht zwingend zu einer zugehörigen Prüfung anmelden. Die Registrierung zur Vorlesung dient ausschließlich administrativen Zwecken und zieht keinerlei studienrechtliche Konsequenzen nach sich. Relevante rechtliche Bestimmungen zur Abhaltung von Lehrveranstaltungsprüfungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil und im Universitätsgesetz 2002. Ergänzende Informationen stellt die Website des Büro Studienpräses zur Verfügung.
Anmeldefristen:
Die Anmeldefrist zu Prüfungsterminen der Soziologie beginnt in der Regel etwa drei Wochen vor dem jeweiligen Termin und endet ein bis zwei Tage zuvor. Ausnahmen dazu sind aber jederzeit möglich, z.B. bei Prüfungen mit sehr vielen Teilnehmer*innen oder wenn Prüfungen am Montag am frühen Vormittag stattfinden. Achten Sie deshalb stets auf die konkreten Angaben in u:find.
Anmeldesperre:
Wenn Sie sich zu einer Prüfung anmelden und nicht antreten (ohne sich abgemeldet zu haben) wird ein "nicht erschienen" eingetragen, was bewirkt, dass Sie für den darauffolgenden gleichartigen Prüfungstermin gesperrt sind. Die Anmeldesperre kann aufgehoben werden, wenn Sie einen triftigen Grund für Ihr Fernbleiben nachweisen können. Senden Sie im Fall von Erkrankung bitte eine ärztliche Bestätigung an unsere Servicemailadresse.
Termine im Folgesemester:
Die Soziologie verfügt nicht über größere eigene Hörsäle. Deshalb können Prüfungstermine im Folgesemester in der Regel erst festgelegt werden, wenn die Raumplanung für die Lehrveranstaltungen aller Studienrichtungen der Universität Wien in den allgemein verfügbaren Hörsälen abgeschlossen wurde. Zweite und weitere Termine zu VO aus dem Wintersemester können circa ab Anfang Februar gebucht werden und Termine zu VO aus dem Sommersemester frühestens ab Anfang Juli bzw. während der Sommerferien.
Kommissionelle Wiederholungsprüfungen
ANMELDUNG
Wir bitten um möglichst zeitige Anmeldung - jedenfalls bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin: das erleichtert uns die Organisation. Informationen zu einer möglichen Kommissionszusammensetzung können Sie von der Studienservicestelle Soziologie erhalten. Eine An/Abmeldung via u:space ist nicht möglich.
Anmeldeformular
Bitte senden Sie Ihre Anmeldung unterschrieben per Mail an spl.soziologie@univie.ac.at oder geben Sie das ausgefüllte Anmeldeformular bei uns zu den Öffnungszeiten ab. Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass Sie sich über die studienrechtlichen Konsequenzen von nicht bestandenen kommissionellen Wiederholungsprüfungen im Klaren sind. Bei Rückfragen dazu, kontaktieren Sie uns bitte. Abmeldungen von kommissionellen Wiederholungsprüfungen sind bis zwei Tage vor dem jeweiligen Termin ohne Angabe von Gründen per Mail möglich. Nach dieser Frist ersuchen wir darum, Abmeldungen nur bei Vorliegen eines triftigen nachvollziehbaren Grundes zu tätigen (z.B. Erkrankung).
PRÜFUNGSABLAUF
Der Antritt zu einer kommissionellen Wiederholungsprüfung findet in aller Regel zeitgleich zu "herkömmlichen" Prüfungstermine statt. Bei Prüfungsterminen, die in Präsenz angeboten werden, schreiben die Kandidat*innen kommissioneller Wiederholungsprüfungen die Prüfung gemeinsam mit anderen Studierenden im Hörsaal. Bei Prüfungsterminen, die digital angeboten werden, treten die Kandidat*innen kommissioneller Wiederholungsprüfungen vor Ort an. Die Prüfung wird in letzterem Fall entweder in Papierform oder digital am Computer geschrieben. Ein Laptop kann gegebenenfalls vom IfS zur Verfügung gestellt werden.
Kommissionelle Wiederholungsprüfungen werden in den Studiengängen der Soziologie (BA Soz, MA Soz, Erweiterungscurricula) in aller Regel nicht mündlich abgehalten: bei einem Anspruch auf abweichende Prüfungsmethoden (z.B. mündliche Prüfung, eigener Raum und/oder verlängerter Prüfungszeit) setzen Sie sich bitte zu Beginn der jeweiligen Anmeldefrist jedoch spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin mit uns in Verbindung, da die Organisation solcher Termine mit Mehraufwand verbunden ist.
BENOTUNG
Anschließend erhalten bei schriftlichen Prüfungen die Kommissionsmitglieder Ihre Prüfungsunterlagen zur Begutachtung und Benotung. Für die Benotung stehen den Prüfer*innen vier Wochen ab dem Prüfungsdatum zur Verfügung. Sie erfahren also das Ergebnis nicht sofort.
Rechtliche Rahmenbedingungen kommissioneller Wiederholungprüfungen
Falls Sie eine Modulprüfung oder einer Lehrveranstaltungsprüfung - in der Soziologie handelt es sich dabei um Prüfungen zu Vorlesungen und nichtprüfungsimmanenten Kursen - dreimal negativ absolviert haben, muss der vierte Prüfungsantritt kommissionell erfolgen. Auf Antrag des/der Studierenden kann aber auch bereits der dritte Antritt vor einer Prüfungskommission abgelegt werden. Die Novelle des Universitätsgesetzes 2021 sieht für die letzte Prüfung des Studiums ab Oktober 2022 eine Sonderregelung vor ("Fünfter Antritt")
Antrittszählung
Wenn Sie von einem vorangegangenen Studienplan in einen neuen Studienplan wechseln, werden die bereits vor dem Wechsel absolvierten Antritte zu einer bestimmten Prüfung bei der Zählung herangezogen, sofern der Lehrinhalt Pflichtbestandteil in beiden Studienplänen war bzw. ist.
Beispiel: Sie haben im W2011 mit dem Masterstudium Soziologie begonnen und haben die Vorlesungsprüfung zu Soziologischen Methoden und Methodologien bereits zweimal im ausgelaufenen Studiengang negativ absoviert. Im neuen Studienplan dürfen Sie noch einmal regulär und einmal kommissionell zu dieser Prüfung antreten
Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen
Im Gegensatz zu Vorlesungsprüfungen erfolgt bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Seminare, Übungen, Proseminare usw.) auch beim vierten Antritt keine kommissionelle Prüfung, da die Benotung basierend auf mehreren Teilleistungen zu erfolgen hat. Die gesamte Lehrveranstaltung muss absolviert werden. Weil das Anmeldesystem eine vierte selbstständige Anmeldung unterbindet, wenden Sie sich bitte während der Anmeldephasen an die Servicemailadresse der Studienservicestelle Soziologie, falls ein vierter Antritt zu einer bestimmten Lehrveranstaltung erforderlich wird und Sie sich anmelden möchten.
Negativer Antritt
Sollte auch die dritte Wiederholung (= vierter Antritt) einer im Studienplan verpflichtend vorgesehenen Studienleistung - egal ob Vorlesungsprüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung - negativ ausfallen, müssen Sie vom Studium der Soziologie ausgeschlossen werden und können dieses an der Uni Wien nicht erneut belegen. Eine Ausnahme besteht für die allerletzte Studienleistung, die für den Abschluss des Studiums notwendig ist: hier ist ein fünfter Antritt gestattet. Fällt dieser ebenfalls negativ aus, greift vorstehend genannte Regelung zum Studienausschluss.
Bei Studienleistungen, die in mehreren Studiengängen verpflichtend vorgesehen sind (z.B. Steopprüfung Methodologie) gilt diese Zulassungssperre auch für diejenigen Studienrichtungen, in denen diese Leistung ebenfalls Pflichtbestandteil des Curriculums ist.
Sie sind nach einem Studienausschluss berechtigt eine andere Studienrichtung an der Uni Wien zu belegen oder das Studium der Soziologie an einer anderen Universität fortzuführen.
Einen Sonderfall bilden Vorlesungsprüfungen im Rahmen von soziologischen Erweiterungscurricula: Sie werden bei einem negativen vierten Antritt für das Bachelorstudium Soziologie gesperrt und können das Erweiterungscurriculum nicht für den Studienabschluss heranziehen. Aber Sie können Ihr gewähltes Bachelorstudium fortführen, müssen allerdings ein anderes EC auswählen.
In diesem Bereich wurden im Studienjahr 2022/23 Änderungen wirksam: Details zu den genauen Gesetzestexten entnehmen Sie bitte dem UG 2002 (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts).
Masterprüfungen (Defensiones)
Defensio
TITEL: Konturen eines erweiterten Verständnisses von Exklusion - Eine prozesssoziologische Ergänzung
VERFASSER*IN: Amin OMAR, BA BA
TERMIN: 14.10.2024, 10:30 - 12:00 Uhr
RAUM: Besprechungsraum, 4. Stock, Institut für Soziologie
PRÜFUNGSSENAT
Vorsitzende*r: Ass.-Prof. Emma DOWLING, BA MSc MRes PhD
Prüfer*in: Assoz. Prof. Mag. Dr. Michael PARZER (Betreuung)
Prüfer*in: ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Eva FLICKER
Defensio
TITEL: Supplying bodies – Eine kritische Betrachtung des visuellen body positivity-Diskurses auf Instagram
VERFASSER*IN: David Christian BAUER, BA
TERMIN: 15.10.2024, 13:30 - 15:00 Uhr
RAUM: Besprechungsraum, 4. Stock, Institut für Soziologie
PRÜFUNGSSENAT
Vorsitzende*r: Univ.-Prof. Dipl.-Pol. Univ. Dr. Michaela PFADENHAUER
Prüfer*in: Assoz. Prof. Dipl.-Soz. Dr. Roswitha BRECKNER, Privatdoz. (Betreuung)
Prüfer*in: Univ.-Prof. Mag. Dr. Nadia STEIBER
Defensio
TITEL: Social Media & Social Distancing mit dem “Wau-Effekt” - Eine qualitative Analyse der visuellen Konstruktion der Mensch-Hund-Beziehung auf Instagram unter Berücksichtigung der Corona-Krise
VERFASSER*IN: Corinna Schoinz, BA BA MA
TERMIN: 15.10.2024, 15:00 - 16:30 Uhr
RAUM: Besprechungsraum, 4. Stock, Institut für Soziologie
PRÜFUNGSSENAT
Vorsitzende*r: Univ.-Prof. Dipl.-Pol. Univ. Dr. Michaela PFADENHAUER
Prüfer*in: Assoz. Prof. Dipl.-Soz. Dr. Roswitha BRECKNER, Privatdoz. (Betreuung)
Prüfer*in: Univ.-Prof. Yuri Albert Kyrill KAZEPOV, PhD
Defensio
TITEL: Summer, Sun and (Heat) Stress - Heat-Related Hospitalizations in Austria: Who is at Risk?
VERFASSER*IN: Philipp MOLITOR, BA
TERMIN: 18.10.2024, 10:30 - 12:00 Uhr
RAUM: Besprechungsraum, 4. Stock, Institut für Soziologie
PRÜFUNGSSENAT
Vorsitzende*r: Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike ZARTLER, Privatdoz.
Prüfer*in: Ass.-Prof. Mag. Mag. Dr. Erich STRIESSNIG (Betreuung)
Prüfer*in: Assoz. Prof. Mag. Dr. Elisabeth SCHEIBELHOFER, Privatdoz. M.A.