Abweichung

Wenn Sie beabsichtigen eine Lehrveranstaltung im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudiums unter der eigenen Studienkennzahl zu absolvieren und für ein Pflichtmodul heranzuziehen, müssen Sie dies vor dem Besuch der Lehrveranstaltung in der Studienservicestelle beantragen, wenn die Lehrveranstaltung nicht als empfohlen im Vorlesungsverzeichnis aufgelistet ist. Ausgenommen davon sind Lehrveranstaltungen, die Bachelorstudierende für die alternative Erweiterung belegen.


Beispiel 1 - abweichende Studienleistung an der Uni Wien in einer anderen Studienrichtung: Sie wollen eine Lehrveranstaltung eines anderen Instituts an der Uni Wien zum Thema Stadtsoziologie unter der Studienkennzahl 033/505 - z.B. am Institut für Geographie - absolvieren und diese für das Modul BA T2 als Workshop Gesellschaftsdiagnosen für Ihren Studienabschluss verwenden. Die Lehrveranstaltung ist nicht im Semesterleitfaden gelistet: Sie müssen vor dem Besuch der Lehrveranstaltung ein Ansuchen auf Abweichung stellen. Wird die Abweichung genehmigt, wenden Sie sich nach Erhalt einer positiven Note an die Studienservicestelle Soziologie, damit die Leistung im Prüfungspass richtig zugeordnet wird. Bei abweichenden Lehrangeboten können Sie bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung bzw. zur Prüfung in der Regel nur das Interessensmodul auswählen.
Wichtiger Hinweis für Bachelorstudierende: für die alternative Erweiterung können Sie jede Lehrveranstaltung/Prüfung absolvieren, zu der Sie sich anmelden können. Dafür ist kein Abweichungsantrag erforderlich. Wählen Sie bei der Anmeldung die Alternative Erweiterung einfach als Modul aus.


Beispiel 2 - abweichende Studienleistung als MitbelegerIn an einer anderen Universität:
Sie wollen eine Lehrveranstaltung an einer anderen Universität belegen und diese im Rahmen des Soziologiestudiums für den Studienabschluss heranziehen.
Es gibt hier unterschiedliche Vorgehensweisen, denn bei manchen Universitäten ist zu Beginn der Mitbelegung bereits ein Formular erforderlich, das abklärt, welche Lehrveranstaltungen besucht werden können. Dieses ersetzt den Abweichungsantrag. Bei manchen Universitäten (z.B. Angewandte Kunst) ist dieses Formular (derzeit noch) nicht erforderlich. Wir empfehlen auch hier, vorab zu Semesterbeginn mittels eines Abweichungsantrags zu klären, ob die beabsichtigte LV wie gewünscht für den Studienabschluss herangezogen werden kann und die Abweichung genehmigt wird.
Leider ist es trotzdem erforderlich, dass Sie nach Absolvierung der Lehrveranstaltung mit dem Zeugnis der Mitbelegung einen Anerkennungsantrag einbringen, da es derzeit keinen anderen Weg (weder rechtlich noch technisch) gibt, die erbrachte Leistung in Ihren Prüfungspass zu transferieren. (Vgl: Informationen zu Anerkennungen)
Mit den strengeren Regelungen zur Mitbelegung (ab W2019) können Abweichungen für Prüfungen an anderen Universitäten nur mehr dann genehmigt werden, wenn die Ablegung dieser Prüfung an der Uni Wien nicht möglich ist.

Beispiel 3 - abweichende Studienleistung innerhalb des soziologischen Lehrangebots: Sie möchten eine Lehrveranstaltung, die für das Modul Master Soziologische Erweiterung vorgesehen ist, im Rahmen des Moduls Forschungsspezialisierung für den Studienabschluss heranziehen. Sie müssen vor oder spätestens zu Semesterbeginn eine Abweichung beantragen. Im Fall einer Genehmigung wenden Sie sich nach Erhalt einer positiven Benotung an die Studienservicestelle, damit die Leistung dem abweichenden Modul zugeordnet werden kann. Abweichungen dieses Typs sind nur innerhalb des jeweiligen Studiengangs möglich: das bedeutet, dass Sie als Masterstudierende*r keine Lehrveranstaltung des BA Soziologie als Abweichung beantragen können. Umgekehrt gilt das ebenfalls: Masterlehrveranstaltungen sind für Bachelorstudierende nicht zugänglich. Bei abweichenden Lehrangeboten können Sie bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung bzw. zur Prüfung in der Regel nur das dafür eigentlich vorgesehene Modul auswählen.

 

Abweichungen können nicht im Nachhinein bewilligt werden!

Wenn Sie beabsichtigen eine Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu verfassen, die laut Studienplan dafür nicht vorgesehen ist, beantragen Sie das bitte vor der Betreuungsvereinbarung bzw. spätestens am Ende der jeweiligen Lehrveranstaltung mit diesem Formular, das Sie in der Studienservicestelle zu Handen der Studienprogrammleitung abgeben:

Antrag auf abweichende Lehrveranstaltung für Bachelorarbeit - pdf

Sinnvoll ist das nur dann, wenn sich der/die Lehrende vorab freiwillig bereit erklärt hat Sie zu betreuen. Lehrende von Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen das Verfassen von Bachelorarbeiten nicht vorgesehen ist, sind nicht verpflichtet, Sie zu betreuen.