Bachelorarbeit

 Die wichtigsten Fakten

  • Eine Bachelorarbeit ist eine schriftliche Arbeit, die den Kriterien der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechen muss. Sie ist im Rahmen eines Bachelorseminars (Modul B13) zu verfassen. Das Verfassen einer Bachelorarbeit abseits einer solchen Lehrveranstaltung ist nicht möglich. Die Antrittszählung ist bei Bachelorarbeitsseminaren relevant (§77 Universitätsgesetz 2002 in der aktuellen Fassung)

  • Abgabefristen: maximal erlaubt sind die im studienrechtlichen Satzungsteil §10 Abs. 4  definierten Fristen für das Nachreichen von schriftlichen Beiträgen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. Per Datenstand März 2024 sind das der 30. September bei Lehrvernstaltungen des Sommersemesters und der 30. April bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters. Lehrende sind nicht dazu verpflichtet, die maximal mögliche Frist zu gewähren. Zum Zeitpunkt der Abgabe der Endversion muss eine aufrechte Zulassung zum Bachelorstudium Soziologie vorliegen. Dies ist besonders bei einer Abgabe im April von Bedeutung!

  • Die Bachelorarbeit hat einen Mindestumfang von 40 A4-Seiten à 2500 Zeichen und einen Maximalumfang von 50 Seiten (ohne Anhang). Bei gemeinsam verfassten Bachelorarbeiten von zwei Autor*innen verdoppelt sich das erforderliche Ausmaß.

  • Bei Bachelorarbeiten kommt die Textähnlichkeitsprüfung "Turnitin" in Moodle zur Anwendung.

 Informationen zum wissenschaftlichen Arbeiten

Als Einstieg stellen wir Ihnen einige grundlegende  Informationen und Leitlinien zur Verfügung:


 
Forschungsethik


Literaturverwaltungsprogramme

Für das Verfassen von Seminararbeiten, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten möchten wir Ihnen die Verwendung von Literaturverwaltungssoftware dringend anraten.  Neben kostenpflichtigen Programmen, die von Studierenden über den Zentralen Informatikdienst (Link zu u:soft) zu einem vergünstigten Preis bezogen werden können, existieren kostenfreie Open Source Programme. Holen Sie bei Lehrenden und anderen Studierenden Empfehlungen ein oder nutzen Sie die in den Computerräumen der Universität installierten Programme, um entscheiden zu können, welches Programm für Sie das richtige ist.

Zusätzliche Materialien

Das CTL stellt viele weitere unterstützende Materialien für das Verfassen von Abschlussarbeiten zur Verfügung: Planer für Abschlussarbeiten, Mooc zu Abschlussarbeiten (BA und MA: Online Selbstlernkurs), Bachelor Thesis - Survival Guide, Handout zur Präsentation von Abschlussarbeiten, et. al.
Zudem finden Sie zahlreiche Informationen und Hilfestellungen zu den akademischen Schlüsselqualifikationen - Schreiben, Lesen, Lernen, Selbstorganisation und Zeitmanagement auf der Website des CTL im Bereich "Handouts, Leitfäden, Infomaterial"

 Wissenschaftlich Schreiben

Grafik mit lesendem Strichmännchen

MOOC: Was mach' ich hier eigentlich? Die erste schriftliche Arbeit bestehen! (Grafik von K. Dreo)

Das Mooc wurde für Studierenden aller Bachelorstudiengänge der Uni Wien konzipiert.

 Die Bachelorarbeit schaffen

Grafik mit schreibendem Strichmännchen

MOOC: Was mach' ich hier eigentlich? Die Bachelorarbeit schaffen! (Grafik: K. Dreo)

Das Mooc wurde für Studierenden aller Bachelorstudiengänge der Uni Wien konzipiert.

Urheberrecht Bildnutzung und Datenschutz in der sozialwissenschaftlichen Forschung

Als Studierende*r eines sozialwissenschaftlichen Faches sind Sie bei der Erstellung von Seminararbeiten, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten immer wieder mit der Frage konfrontiert, wie im Kontext der Datenschutzgesetzgebung mit erhobenen Daten (Interviews, Fragebögen....) und urheberrechtlichen Belangen umgegangen werden muss. Das Büro Studienpräses stellt dazu Leitfäden, Infoblätter und Mustertexte für Datenschutzmitteilungen und Einverständniserklärungen zur Verfügung.

Urheberrecht und Bildnutzung in wissenschaftlichen Arbeiten

Datenschutz in der sozialwissenschaftlichen Forschung (inklusive Mustertexte)

Praktische Umsetzung

Themenwahl 
Bei der Wahl bzw. Vergabe des Themas ist zu beachten, dass es prinzipiell möglich ist, die Bachelorarbeit innerhalb der vorgesehenen studienrechtlichen Fristen zu erstellen. Die Studierenden müssen während der laufenden Lehrveranstaltung "Bachelorseminar" ein kurzes Exposé für die Bachelorarbeit bei der Lehrveranstaltungsleitung einreichen und die Betreuung vereinbaren.


Anforderungen an eine Bachelorarbeit

  • Modulziel laut Studienplan: Die Studierenden verfassen eine eigenständige schriftliche Bachelorarbeit zu einem soziologischen Thema. Sie formulieren eine soziologische Problemstellung und entwickeln eine dem Umfang der Bachelorarbeit angemessene Fragestellung, die mittels systematischer Literaturrecherche und -bearbeitung beantwortet werden kann. Die Studierenden recherchieren, bearbeiten und beurteilen relevante Literatur und verwenden sie zur Beantwortung ihrer Fragestellung. Sie festigen den reflektierten und kritischen Umgang mit wissenschaftlicher Fachliteratur sowie ihre Fähigkeit, Problemstellungen in wissenschaftlich korrekter Weise zu bearbeiten. Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit, Forschungsergebnisse, theoretische Ansätze und methodische Forschungsdesigns kritisch zu interpretieren und zu beurteilen und Forschungsergebnisse fachgerecht darzustellen.

Wird eine Bachelorarbeit zu zweit verfasst, kommen sinngemäß die Regelungen für Masterarbeiten des studienrechtlichen Satzungsteils in der aktuellen Fassung zur Anwendung (§14 Abs.8).
Der Seitenumfang erhöht sich in diesem Fall entsprechend. Die Kennzeichnung der einzelnen Abschnitte nach Verfasser*in ist vorgeschrieben und die Arbeitsaufteilung muss nachvollziehbar dokumentiert sein, damit eine individuelle Benotung der beiden Autor*innen möglich ist.


Layout

Weder Deckblatt noch Inhalt der Arbeit unterliegen dezidierten Layout-Vorschriften. Wir empfehlen die Einhaltung der im akademischen Umfeld üblichen Gepflogenheiten für die Gestaltung von Texten.

Abgabe der Arbeit

Die Lehrenden geben Ihnen entsprechend oben genannter Regelungen einen Abgabetermin vor. Ob die Abgabe in elektronischer Form oder in Papierform zu erfolgen hat, liegt im Ermessen der Lehrenden. Falls Sie für eigene Zwecke die Arbeit binden lassen wollen, spricht nichts dagegen, jedoch darf  Ihr*e Betreuer*in von Ihnen keine Bindung verlangen.


Beispiele für Bachelorarbeiten

Um Studierenden zu ermöglichen, sich einen Eindruck zu verschaffen, wie eine fertige Bachelorarbeit aussehen könnte, werden in Rücksprache mit den Betreuer*innen und mit Einverständnis der Verfasser*innen Beispiele für Bachelorarbeiten gesammelt, die in der Fachbereichsbibliothek für Soziologie und Politikwissenschaft einsehbar sind. Es besteht Kopierverbot. Die Arbeiten können nicht entlehnt werden.
Anmerkung (Datenstand S2024): Die aktuell vorliegenden Beispiele wurden noch basierend auf den Regelungen des Vorgängercurriculums (Version [2], Studienplan 2011) erstellt. Diese Arbeiten werden sukkzessive durch neuere Beispiele ersetzt werden.


Benotung
Die Begutachtung und Benotung hat innerhalb von maximal vier Wochen ab dem Zeitpunkt der letzten Teilleistung für das Bachelorarbeitsseminar zu erfolgen und wird als Lehrveranstaltungsbenotung für ein Bachelorarbeitsseminar erfasst, in dessen Rahmen die Arbeit verfasst wurde. Eine gesonderte Benotung für die Bachelorarbeit scheint nicht auf dem Zeugnis auf.
Da die Bachelorarbeit curricular als Teilleistung einer Lehrveranstaltung angesehen wird, muss im Fall eines Verstoßes gegen die gute wissenschaftliche Praxis bei der Bachelorarbeit (z.B. Plagiat) die zugehörige Lehrveranstaltung mit einer erschlichenen Leistung im System erfasst werden.

Information für Lehrende: Benotung und Behaltepflicht

Lehrende geben die Gesamtnote für Bachelorarbeit und Bachelorarbeitsseminar in u:space bei der Noteneingabe für die Lehrveranstaltung ein - die Bachelorarbeit wird dabei nicht getrennt ausgewiesen oder erfasst. Die Note ist innerhalb von vier Wochen ab Erbringung der letzten Teilleistung der Lehrveranstaltung einzutragen (UG 2002, §74, Absatz 4). Als Benotungsdatum ist der Tag zu erfassen, an dem die letzte Teilleistung erbracht wurde - in aller Regel wird das das Abgabedatum der Endversion der Bachelorarbeit sein.

Für Bachelorarbeiten gelten in Hinblick auf die Behaltepflicht die gleichen Richtlinien wie für andere benotungsrelevante Unterlagen zu Lehrveranstaltungen entsprechend der DSGVO. Da die Bachelorarbeit - im Gegensatz zu Masterarbeiten oder Dissertationen - nicht als eigenständige von einer Lehrveranstaltung losgelöste wissenschaftliche Abschlussarbeit gilt,  gibt es keine Archivierungspflicht der Universität(sbibliotheken).
Weiterführende Informationen zu Behaltepflichten und zur DSGVO im Kontext der Lehre werden für Lehrende im Intranet der Universität Wien bzw. im Handbuch für Lehrende bereit gestellt.