Barrierefreies Studieren

Computertastatur mit Icons aus dem Themenbereich Barrierefreiheit

By Jorgeaserranoa (https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Pexels-pixabay-532173_copia.jpg)

Auf der zentralen Website zum barrierefreien Studieren finden Sie nützliche Informationen für Studierende mit Beeinträchtigung sowie Beratungsangebote. Nehmen Sie diese Beratungsangebote bitte in Anspruch, ehe Sie bei der Studienprogrammleitung einen Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden stellen.

-> https://studieren.univie.ac.at/studienorganisation/barrierefrei-studieren/

Abweichende Prüfungsmethode

Ziel abweichender Prüfungsmethoden ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zu abweichenden Prüfungsmethoden.

Der Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden ist bei der Studienprogrammleitung zu stellen.

Für die von unserer Studienprogrammleitung (SPL 23 - Studienrichtung Soziologie) angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes empfohlene Prozedere:

  • Informationen zu abweichenden Prüfungsmethoden auf der Website lesen und Beratungsangebote in Anspruch nehmen.
  • Optional: Informationsgespräch in der Studienservicestelle Soziologie zu den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung
  • Einreichung des Antragsformulars per E-Mail über Ihre u:account-Adresse an spl.soziologie@univie.ac.at oder persönlich in der Studienservicestelle Soziologie zu den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung

Als fachärztlichen/therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden. Das Formular ist so gestaltet, dass keine medizinische Fachsprache verwendet werden muss. Dies erleichtert die Bearbeitung.

Allgemeine Informationen zu Nachweisen finden Sie unter https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/nachweis-der-beeintraechtigung/

Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis außerdem Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden. Diese können uns bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden helfen.

Planen Sie genug Zeit für die Antragsbearbeitung. Stellen Sie bitte daher Ihren Antrag so früh wie möglich. Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen Studiengängen (weiteres Studium, Erweiterungscurricula, etc.) gelten eventuell andere administrative Regelungen.

WICHTIGER HINWEIS:

Wir ersuchen Studierende, die bei schriftlichen Vorlesungsprüfungen genehmigte abweichende Prüfungsmethoden in Anspruch nehmen wollen, sich zu Beginn der jeweiligen Anmeldefrist bei der Studienservicestelle Soziologie zu melden, damit rechtzeitig alles organisiert werden kann, z.B. zusätzlicher Raum, zusätzliches Aufsichtspersonal o.ä.
Geben Sie Ihren Bedarf jedenfalls spätestens 10 Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei uns bekannt. Melden Sie sich kurzfristig, kann die Organisation der abweichenden Prüfungsmethode nicht gewährleistet werden. 

Wollen Sie bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen genehmigte abweichende Prüfungsmethoden in Anspruch nehmen, müssen Sie das spätestens zu Lehrveranstaltungsbeginn (vor oder in der ersten Einheit) bei der Lehrveranstaltungsleitung bekannt geben.