Studienprogrammleitung 23

Die Studienprogrammleitung 23 betreut die Studiengänge der Soziologie, der Wissenschaftsforschung,  der Pflegewissenschaft und das Masterstudium "Global Demography". Die Studienprogrammleiter*innen übernehmen studienorganisatorische und studienrechtliche Aufgaben und sind damit zentrale Ansprechpartner*innen für Lehrende und Studierende.

U. Zartler Foto: citronenrot ©

Team ab W2022

Studienprogrammleiterin:  Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrike Zartler, Privatdoz.

Vizestudienprogrammleiter: Ass.-Prof. Mag. Dr. Michael Parzer
(Zuständigkeit: Soziologie)

Vizestudienprogrammleiter: Ass.-Prof. Mag. Dr. Maximilian Fochler
(Zuständigkeit: Wissenschafts- und Technikforschung/Science-Technology-Society)

Vizestudienprogrammleiterin: Assoz. Prof. Mag. Mag. Dr. Elisabeth Reitinger, Privatdoz.
(Zuständigkeit: Pflegewissenschaft)

Administration

Die Studienprogrammleitung wird administrativ unterstützt von

Katharina Bergrin (Studienservicestelle Soziologie - Kontakt 01-4277 DW 49106)
Natalia Fabian (Studienservicestelle Soziologie - Kontakt und Sprechstunden 01-4277 DW 49105)
Christa Hanl (Studienservicestelle Soziologie - Kontakt und Sprechstunden 01-4277 DW 49104)

Karin Neumann  (Institut STS 01-4277 DW 49601)
Ulrike Ritter  (Institut STS 01-4277 DW 49601)
Klaudia Zeliska (Institut für Pflegewissenschaft /Institut für Demografie 49193)

Aufgabenbereiche

Unter anderem erfüllen die Studienprogrammleiter*innen folgende Aufgaben:

  • Bescheidförmige Anerkennung von Prüfungen, Vorausbescheide, Bildung von Prüfungssenaten, usw.
  • Gutachten im Rahmen der Zulassung zu Studien
  • bedarfsgesteuerte Planung und Organisation des Lehrveranstaltungsangebots und des Prüfungsbetriebs einer oder mehrerer Studien (Studienplan/Curriculum)
  • Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Studien- und Lehrbereich
  • Unterfertigen von Zeugnissen über Studienabschlüsse und Diploma Supplements

Weiterführende Informationen zu den Aufgabenbereichen finden sich in der Delegationsverordung, die im Mitteilungsblatt der Universität Wien regelmäßig veröffentlicht wird (Ausgabe 2022)

Bestellmodus:
Die Studienprogrammleiter*innen werden auf Vorschlag der Dekanatsleitung durch das Rektorat bestellt (nach Anhörung des Senats und der Fakultätskonferenz). Die Funktionsperiode dauert zwei Jahre, Wiederbestellungen sind möglich. Zum/Zur Studienprogrammleiter*in können wissenschaftliche Mitarbeiter*nnen der Universität Wien ernannt werden, die in Forschung und Lehre entsprechend ausgewiesen sind. Zur Erfüllung der Aufgaben werden die Studienprogrammleiter*innen von ihren Aufgaben in Forschung und Lehre teilentbunden.