Anerkennung von Studienleistungen
Novelle des UG 2002
Per 01.10.2023 treten Änderungen des Universitätsgesetzes in Kraft, die maßgeblich sind für Anerkennungen von Studienleistungen. Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen bis 30.09.2023 bzw. ab 01.10.2023 finden Sie auf der Website des Büros Studienpräses.
Foto: P. Lichtenberger / Universität Wien (c)
Allgemeine Informationen zu Anerkennungen
Ein Ansuchen um Anerkennung von Studienleistungen in den Pflichtmodulen der soziologischen Curricula ist dann sinnvoll, wenn der vorhandene Qualifikationsnachweis mit der anzuerkennenden Leistung korreliert. Da letztendlich immer die Studienprogrammleitung hinsichtlich Anerkennungsmöglichkeiten entscheidet, bitten wir Studierende Anerkennungsanfragen vor allem schriftlich, per E-Mail an spl.soziologie@univie.ac.at, zu stellen.
Bei Studienleistungen, die im Rahmen des Austauschprogramms Erasmus im Ausland erbracht wurden, wird die Anerkennung mit der Erasmuskoordination abgewickelt.
Zeugnisse älter als 25 Jahre
In Hinblick auf eine inhaltlich-fachliche Übereinstimmung der erbrachten mit der anzuerkennenden Leistung, geben wir zu bedenken, dass Studienleistungen aus den Fächern der Soziologie, die vor 25 Jahren oder mehr erbracht wurden, durch die gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Weiterentwicklungen nicht mehr den aktuellen Stand der soziologischen Forschung, Rezeption, Diskussion und Problemstellungen abbilden. Aus diesem Grunde können solche Leistungsnachweise in der Regel nicht für die soziologischen Kernfächer anerkannt werden.
Antragstellung "Timing"
Beachten Sie bitte, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung de iure eine Zulassung zum Studium bestehen muss. Eine Beratung zu Anerkennungsanträgen kann bereits vor dem Studienbeginn erfolgen, aber die Anerkennungen können frühestens dann rechtskräftig werden, wenn die Zulassung tatsächlich aktiv ist - also per 1. Oktober bzw. 1. März.
Wenn Sie Ihr Studium abschließen wollen, bedeutet das, dass Sie Anerkennungsanträge bis spätestens 30. September bzw. 28. Februar einbringen müssen, wenn Sie für das Folgesemester keinen Studienbeitrag mehr einzahlen möchten.
Antrag stellen
Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zu spl.soziologie@univie.ac.at zur Beratung über mögliche Anerkennungen auf!
Nachdem Sie abgeklärt haben, ob und welche Leistungen wie anerkannt werden können, senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, sowie die eingescannten Originalzeugnisse von Ihrem Studierendenaccount aus an spl.soziologie@univie.ac.at. Nicht deutsch- oder englischsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
Anträge für Anerkennungen von Studienleistungen, die an der Uni Wien unter einer anderen Studienkennzahl erbracht wurden, können bei einigen wenigen Leistungen auch digital via u:space eingereicht werden. Nicht möglich ist das im Fall der Kernfächer (z.B. Methoden). Sehr einfach funktioniert das im Fall einer Anerkennung für die alternative Erweiterung oder bei Erweiterungscurricula, beispielsweise, wenn Sie ein Doppelstudium verfolgen und die Leistungen aus BA Soziologie für ein soziologisches EC im Rahmen ihres zweiten Bachelorstudiums zur Anerkennung beantragen wollen ("Eins zu eins - Anerkennung").
Tutorial mit Screenshots
Außerdem ist die Abgabe des Antrags in Papierform in der Studienservicestelle bei der zuständigen Mitarbeiterin zu den Sprechstundenzeiten möglich. Die für Anerkennungen notwendigen Dokumente (Zeugnisse) weisen Sie in diesem Fall bitte im Original vor und fügen eine kopierte Version dem Antrag bei. Nicht deutsch- oder englischsprachigen Dokumenten sind außerdem beglaubigte Übersetzungen in Kopie beizulegen.
Wenn Ihr Antrag bearbeitet und ein Bescheid ausgestellt wurde, erhalten Sie den ausgefertigten Bescheid per E-Mail an Ihren Studierenden-Account. Sie können nach dem Erhalt auf das Rechtsmittel der Berufung verzichten - dann werden die anerkannten Leistungen innerhalb weniger Tage freigegeben und sind somit rechtskräftig. Falls Sie sich das Recht auf Berufung vorbehalten möchten, wird der Bescheid vier Wochen später automatisch rechtskräftig, sofern Sie keine Berufung einlegen.
Rechtliches
Anerkennungen, die rechtskräftig sind, können nicht rückgängig gemacht werden. Überlegen Sie vor dem Einreichen, welche Leistungen Sie zur Anerkennung beantragen - besonders bei Alternativen Erweiterungen und Erweiterungscurricula.
Die gesetzlichen Regelungen zu Anerkennungen von Prüfungen können Sie dem UG 2002 entnehmen (§ 78, § 63 u.a.). Nutzen Sie für Recherchen nach den genauen Gesetzestexten RIS, das Rechtsauskunftssystem. Die Bearbeitung des Ansuchens und die Ausstellung des Bescheids darf bis zu acht Wochen ab dem Datum des Einlangens in Anspruch nehmen. Bringen Sie Ihren Antrag unbedingt rechtzeitig ein, falls Sie die Anerkennung für Stipendien, Voraussetzungen für die LV-Anmeldung zu Semesterbeginn oder ähnliches, zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen.
Anerkennungen können dann vorgenommen werden, wenn die inhaltlichen und formalen Kriterien erfüllt sind bzw. eine Validierung erfolgt ist.
Genauere Infomationen dazu finden Sie auf der Website des Büros Studienpräses
Formale Kriterien
Formulare und Informationsblätter
Antragsformular Bachelor/Master Soziologie - PDF
Antragsformular Alternative Erweiterung - PDF (BA Soziologie)
Informationsblatt/Ausfüllhilfe: Lehrinhalte (Bachelor und Master) - PDF
Antragsformulare für soziologische Erweiterungscurricula -
siehe: Informationen zu dem jeweiligen EC
Informationen zu postsekundäre Bildungseinrichtungen Österreichs (BMWF)
Informationsblatt und Ausfüllhilfe Validierung
Tipp: öffnen Sie die pdf-Formulare mit einem passenden pdf-Programm, um sie befüllen und ggf. digital unterschreiben bzw. korrekt ausdrucken zu können.