Diplomstudium ("Resowi")

Studienkennzahl: A121 (UniStG)

Ablauf des Studienplans: 30.04.2012

Studierende, die Ihr Studium 121 UniStG bis zum 30.04.2012 nicht abgeschlossen oder davor abgebrochen haben und Ihr Soziologiestudium nun wieder aufnehmen möchten, müssen sich mit der Studienservicestelle in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, welche damals erbrachten Leistungen für das Bachelorstudium anerkannt werden können.

Die am 22. Juni 2012 erlassene Anerkennungsverordnung regelt die Umrechnung der bisher erbrachten Leistungen des Diplomstudiums in die ab 2011 gültige Version des Bachelorstudiums 033/505 [2].
Sofern Sie die in der Anerkennungsverordnung definierten Voraussetzungen erfüllen, dass Ihnen das gesamte Bachelorstudium anerkannt werden kann, drucken Sie vor Ihrem Besuch in der Studienservicestelle bitte die Liste für den gesamten Übertrag aus. Wenn Sie nur einzelne Studienleistungen erbracht haben, nutzen Sie bitte das andere Formular.

Bringen Sie bitte vollständige Unterlagen mit, wenn Sie die Sprechstunde der zuständigen Mitarbeiterin aufsuchen.

- ein ausgedrucktes passendes Ansuchen auf Übertrag der Leistungen
- ein Sammelzeugnis, auf dem alle damals erbrachten Studienleistungen aufscheinen
- allfällige Anerkennungsbescheide