Diplomstudium ("Resowi")

Studienkennzahl: A121 (UniStG)

Ablauf des Studienplans: 30.04.2012

Die am 22. Juni 2012 erlassene Anerkennungsverordnung gilt nicht mehr für die aktuellen Versionen des Bachelor- und Masterstudiums Soziologie und kann allenfalls als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Studierende, die Ihr Studium 121 UniStG bis zum 30.04.2012 nicht abgeschlossen oder davor abgebrochen haben und Ihr Soziologiestudium nun wieder aufnehmen möchten, müssen sich mit der Studienservicestelle Soziologie in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, ob und welche damals erbrachten Leistungen anerkannt werden können.