Diplomstudien AHStG
Zu diesen Studiengängen existieren nur wenige digitalisierte Informationen. Die Studiengänge sind am 30.11.2008 ausgelaufen.
Studierende, die Ihr Studium 121 AHStG oder 122 AHStG abgebrochen haben und nun Ihr Soziologiestudium wieder aufnehmen möchten, müssen sich mit der Studienservicestelle in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, ob und welche damals erbrachten Leistungen anerkannt werden können.
Für den Diplomstudiengang 122 wurde eine Anerkennungsverordnung für das Bachelorstudium 033/505 [1] erlassen. Diese Verordnung ist nicht mehr rechtswirksam und kann allenfalls als Orientierungshilfe herangezogen werden. Studienleistungen, die vor mehr als 20 Jahren erbracht wurden, können unter Umständen nicht mehr anerkannt werden wegen mangelnder Aktualität. Dies wird im Einzelfall geprüft.
