Bakkalaureat und Magisterstudium
Geistes- und kulturwissenschaftlicher Studienzweig
Studienkennzahl Bakkalaureat: A033 613 - Ablauf am 30.04.2011
Studienkennzahl Magisterstudium: A066 813 - Ablauf am 30.04.2009
Das Bakkalaureat stellte einen akademischen (Zwischen-) Abschluss dar und war Voraussetzung für den Zugang zu Magister-/Magistrastudium. Die Gesamtstudiendauer von Bakkalaureat (6 Sem) und Magister-/Magistrastudium (2 Sem) entsprach mit 8 Semestern dem eines Diplomstudiums.
Studierende, die Ihr Bakkalaureatsstudium bzw ihr Magisterstudium abgebrochen haben und nun Ihr Soziologiestudium wieder aufnehmen möchten, müssen sich mit der Studienservicestelle in Verbindung setzen, damit geprüft werden kann, welche damals erbrachten Leistungen für die neuen Studiengänge Bachelor bzw. Master anerkannt werden können. Bringen Sie bitte vollständige Unterlagen mit:
- ein ausgedrucktes Ansuchen auf Übertrag der Leistungen
- ein Sammelzeugnis, auf dem alle damals erbrachten Studienleistungen aufscheinen
- allfälligen Anerkennungsbescheide für das Bakkalaureat/Magisterstudium und Bakkalaureatsarbeitsbestätigungen
- und falls noch vorhanden: Ausdruck des elektronischen Prüfungspasses aus dem alten Anmeldesystem der Soziologie
Da die am 28. April 2008 erlassene Anerkennungsverordnung nicht mehr für die neue Version des Bachelorstudiums 033/505 [2] gültig ist, kann sie zwar als Orientierungshilfe für die Umrechnung der bisher erbrachten Studienleistungen herangezogen werden, ist aber nicht mehr rechtsverbindlich gültig.