Umstieg in den neuen Studienplan
Im Zeitraum 01.10.2024 bis 31.10.2026 ist ein freiwilliger vorzeitiger Umstieg in den neuen Studienplan (= Unterstellung) Master Soziologie möglich. Für Bachelorstudierende lautet diese Frist 01.10.2024 bis 31.10.2027.
Neues BA-Curriculum (Version 2024), gültig ab 01.10.2024
Anerkennungsverordnung - gilt für Studierende, die auf den neuen Studienplan umsteigen und regelt, welche Lehrveranstaltungen aus dem alten BA Soziologie (Version 2011) für welche Lehrveranstaltungenen im neuen BA Soziologie (Version 2024) anerkannt werden können
Äquivalenzverordnung - gilt für Studierende, die im alten Studienplan bleiben und regelt, welche Lehrveranstaltungen aus dem neuen Masterstudium Soziologie (Version 2024) für den Abschluss des Studiums in der auslaufenden Version 2014 absolviert werden können, wenn die ursprünglich vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht mehr angeboten werden können.
Neues MA-Curriculum (Version 2024), gültig ab 01.10.2024
Anerkennungsverordnung - gilt für Studierende, die auf den neuen Studienplan umsteigen und regelt, welche Lehrveranstaltungen aus dem alten MA Soziologie (Version 2014) im neuen MA Soziologie (Version 2024) anerkannt werden können.
Äquivalenzverordnung (inclusive Schreibfehlerberichtigung)- gilt für Studierende, die im alten Studienplan bleiben und regelt, welche Lehrveranstaltungen aus dem neuen Masterstudium Soziologie (Version 2024) für den Abschluss des Studiums in der auslaufenden Version 2014 absolviert werden können, wenn die ursprünglich vorgesehenen Lehrveranstaltungen nicht mehr angeboten werden können.