Unterstellung unter das neue Master-Curriculum
Unterstellung
Timeline
Der freiwillige vorzeitige Übertritt von der auslaufenden Studienversion Master Soziologie [2] 2014 in die aktuelle Version [3] 2024 ist bis 31.10.2026 möglich.
Ein günstiger Zeitpunkt für den Umstieg ist immer dann, wenn Sie sich nicht zu Lehrveranstaltungen anmelden müssen und möglichst keine oder wenige Anmeldungen und/oder Benotungen bei Vorlesungsprüfungen anstehen. Beispielsweise:
- Mitte März bis Anfang Juni,
- Mitte Juli bis Mitte/Ende August
- Mitte Oktober bis Mitte Jänner
Wenn Sie sich zu einem ungünstigen Zeitpunkt - z.B. während aktiver Hauptanmeldephasen im Februar bzw. September - zu einem Umstieg entscheiden, können wir nicht gewährleisten, dass Sie keine Nachteile durch dieses Timing erfahren.
Studierende, die das Masterstudium Soziologie in der auslaufenden Studienversion nicht bis zum Stichtag 31.10.2026 abschließen können und für das W2027 eine Fortsetzungsmeldung tätigen, können das Studium ab 1.11.2026 in der neuen Version weiterführen.
Schritt 1
Prüfungspass-Check
- Überprüfen Sie, ob ausstehende Noten zu Vorlesungsprüfungen eingetragen wurden und alle Prüfungsleistungen korrekt im Prüfungspass zugeordnet sind.
- Die Anerkennungsverordnung eröffnet in den Modulen MA F Forschungsspezialisierung und MA SE Soziologische Erweiterung ein gewisses Maß an Wahlmöglichkeiten. Sofern Sie in diesen Modulen bereits mehrere Leistungen erbracht haben, kontaktieren Sie uns. Wir klären vor der Unterstellungsmeldung gemeinsam mit Ihnen ab, welche Leistungen in diesen beiden Modulen wie übertragen werden können und nehmen im Prüfungspass allfällige notwendige Anpassungen vor. Sie erhalten von uns einen Vorschlag zum Übertrag in Form einer Zusatztabelle, die Sie vor der Unterstellungsmeldung noch anpassen können.
GUT ZU WISSEN: Anerkannte Prüfungsleistungen - das trifft auch beim Leistungsübertrag im Zuge einer Unterstellung zu - dürfen nicht wiederholt werden. Rechtskräftige Anerkennungen können nicht rückgängig gemacht werden. Der Leistungsübertrag kann nur dann erfolgen, wenn Sie für das laufende Semester aktiv zum Studium gemeldet/zugelassen sind (keine Beurlaubung, Studienbeitrag für das laufende Semester ist eingezahlt).
Schritt 2
Formular(e) ausfüllen und einreichen
- Füllen Sie das Formular Meldung der Unterstellung aus.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Senden Sie die Unterstellungsmeldung - sofern vorhanden auch die Angaben zum Übertrag der Leistungen in MA F Forschungsspezialisierung und/oder MA SE als pdf-Datei(en) an spl.soziologie@univie.ac.at
- Falls Sie bereits Ihr Masterarbeitsthema und die Betreuung angemeldet haben, erwähnen Sie das bitte ebenfalls.
- Verwenden Sie Ihren Studierenden-Mailaccount für den Versand. Ansonsten kann der Antrag nicht berücksichtigt werden.
Schritt 3
Neue Studienkennzahl und Leistungsübertrag
- Die eingegangenen Unterstellungsmeldungen werden gesammelt einmal pro Woche an die Studienzulassungsstelle übermittelt.
- Die Studienzulassungsstelle teilt die neue Studienkennzahl zu - Sie sehen in Ihrem Prüfungspass in u:space nicht unmittelbar sofort die bereits erbrachten Leistungen im neuen Curriculum. Das ist ganz normal, Sie müssen sich etwas gedulden.
- Die Mitarbeitenden der Studienservicestelle übertragen die bereits erbrachten Leistungen laut Anerkennungsverordnung bzw. laut der Zusatztabelle für MA F und MA SE. Die Bearbeitung kann bis zu zwei Wochen dauern.
- Sie erhalten eine Verständigung, sobald die Umstellung abgeschlossen ist.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass im Zeitraum zwischen Erhalt der neuen Studienkennzahl und Übertrag der Leistungen Anmeldeprobleme nicht ausgeschlossen werden können.
OPTIONAL: Schritt 4
Anerkennung
Falls Sie im Rahmen Ihres Masterstudiums eine Lehrveranstaltung als genehmigte Abweichung absolviert haben, kann diese nicht automatisch übertragen werden. Ggf. ist ein Anerkennungsantrag erforderlich. Sie werden von der Studienservicestelle nach erfolgter Unterstellung verständigt, falls das auf Sie zutrifft -> Informationen zur Antragseinreichung und Antragsformular.
