Studienabschluss

Version 2024 und Version 2011

Checkliste

Bild eines Siegelrings, der bei Sup Auspiciis Promotionen vergeben wird


Wir stellen hier nur eine kurze Checkliste zur Verfügung. Ausführliche Informationen finden Sie der Website des SSC Sozialwissenschaften, in dessen Arbeitsbereich viele Agenden rund um den Studienabschluss fallen.
STUDIENABSCHLUSS: SCHRITT FÜR SCHRITT


MASTERARBEIT

1) Plagiatsprüfung: Die fertige Masterarbeit muss in u:space zur Plagiatsprüfung hochgeladen werden.
WICHTIG: Thema und Betreuer*in müssen unbedingt VOR dem Hochladen der Arbeit eingereicht und genehmigt worden sein! Eine allfällige Mitbetreuung muss ebenfalls genehmigt und im System erfasst sein.

2) Abgabe der Arbeit: Bitte informieren Sie sich auf der Website des SSC Sozialwissenschaften über die Abgabemodalitäten! Die Arbeit muss dort in doppelter Ausführung in gebundener Form eingereicht werden. Ihr*e Betreuer*in erhält vom SSC Sozialwissenschaften ein Exemplar inklusive eines Beiblattes für das Gutachten. Laut Satzung steht den Betreuer*innen nach Erhalt der Masterarbeit für die Begutachtung und Beurteilung eine Frist von bis zu zwei Monaten zur Verfügung. Informationen zu den aktuellen Fristen für das Einreichen und die Defensiowochen finden Sie unter dem Menüpunkt "Defensio" (Version 2024 bzw. Version 2014).

3) Benotung : Sobald die Begutachtung der Masterarbeit im SSC eingelangt ist, wird von den Kolleg*innen die Benotung in u:space erfasst. Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Beurteilung per Mail.

MASTERPRÜFUNG (Defensio)

An der Soziologie besteht dreimal pro Semester innerhalb von Prüfungswochen die Möglichkeit zur Defensio anzutreten. Aktuelle Termine und Fristen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Defensio/Masterprüfung der für Sie gülitgen Studienplanversion.

Diese Prüfung stellt zwingend die letzte Studienleistung dar. Das bedeutet, dass Sie alle erforderlichen Lehrveranstaltungen und Module abgeschlossen haben müssen, ehe Sie sich für diese Prüfung verbindlich anmelden können. Sollen Sie mit Ergänzungsprüfungen zum Studium zugelassen worden sein, müssen auch diese vollständig absolviert sein.
Die Masterarbeit muss beurteilt sein. Alle Benotungen müssen im Prüfungspass erfasst sein. Kontrollieren Sie Ihren Prüfungspass oder konsultieren Sie die Studienservicestelle, falls Sie unsicher sind oder es in Ihrem Prüfungspass zu Fehlzuordnungen gekommen ist, die Sie nicht selbst bereinigen können.


Melden Sie sich bei der zuständigen Mitarbeiterin spätestens dann für die Masterprüfung an, wenn Sie Ihre Masterarbeit zur Plagiatsprüfung hochladen. Frühere Anmeldungen sind ebenfalls willkommen - Sie ermöglichen uns eine präzisere Planung der Prüfungswochen.

WICHTIGER HINWEIS:
Studierende, die mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium Soziologie zum Master zugelassen wurden, weisen bei der Anmeldung zur Masterprüfung zusätzlich Ihren Zulassungsbescheid vor.

 

EINREICHEN und ZEUGNISAUSSTELLUNG

Nach Absolvierung der Defensio setzen Sie sich mit der Studienservicestelle in Verbindung (per Mail unbedingt den Studierendenaccount verwenden!). Ihr Prüfungspass wird zur Bearbeitung der Abschlussunterlagen an die Mitarbeiter*innen vom SSC Sozialwissenschaften weitergeleitet.

Innerhalb von maximal 4 Wochen erhalten Sie Ihr Zeugnis vom SSC Sozialwissenschaften (NIG, Universitätsstr. 7, 6. Stock).  Informieren Sie sich bitte im Detail über die erforderlichen Schritte und Modalitäten auf der Website des SSC Sozialwissenschaften.


Akademische Abschlussfeiern werden vom Veranstaltungsmanagement organisiert. Sie können sich online anmelden. Weiterführende Informationen siehe Veranstaltungsmanagment

Noch Fragen?

Wenden Sie sich an die Studienservicestelle Soziologie und/oder das SSC Sozialwissenschaften!

Zuständig für die Organisation der Masterprüfung (SSSt Soziologie)
Katharina Bergrin
katharina.bergrin@univie.ac.at
Telefon: +43-1-4277-49106

Zuständig für das Einreichen der Masterarbeit
SSC Sozialwissenschaften
T: +43-1-4277-491 94
ssc.sozialwissenschaften@univie.ac.at

Abschlussprädikat

Der studienrechtliche Satzungsteil regelt unter § 18 die Vergabe des sogenannten Abschlussprädikats:

Anlässlich des Studienabschlusses eines Bachelor- oder Masterstudiums ist für jedes Modul eine Modulbewertung zu ermitteln. Diese wird als Mittelwert der um die ECTS-Punkte gewichteten Beurteilungen innerhalb des Moduls errechnet. Die Prüfungsleistungen des Studiums werden für die Ermittlung der Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen nach demselben Verfahren herangezogen. Die Modulbewertungen und die Gesamtbewertung der Prüfungsleistungen werden im Anhang zum Diplom (Diploma Supplement) auf zwei Kommastellen gerundet ausgewiesen. Ist die Gesamtbewertung kleiner oder gleich 1,50 und wurden sowohl die wissenschaftliche Arbeit als auch die studienabschließende Prüfung mit „sehr gut“ bzw. mit „mit Auszeichnung bestanden“ beurteilt, ist für das gesamte Studium das Abschlussprädikat „mit Auszeichnung bestanden“ zu vergeben. In den übrigen Fällen wird das Abschlussprädikat „bestanden“ vergeben. Sieht das Curriculum fachliche Schwerpunkte vor, so ist deren Absolvierung in den jeweiligen Abschlussurkunden sichtbar zu machen.(Datenstand April 2024)

Nach dem Abschluss

Falls Sie sich für das konsekutive PhD-Studium Sozialwissenschaften mit Dissertationsgebiet Soziologie interessieren, ist eine Zulassung via u.space möglich.
Informationen zu diesem Studiengang finden Sie auf der Website der SPL 40 Studienprogrammleitung Doktoratsstudium Sozialwissenschaften: http://doktorat-sowi.univie.ac.at/

Wenn Sie weiterhin über die Aktivitäten am Institut für Soziologie auf dem Laufenden halten wollen, können Sie den Newsletter des Instituts abonnieren.