MASTERPRÜFUNG - DEFENSIO
Version 2024
Studienrechtliche Aspekte
§9 des studienrechtlichen Satzungsteils der Universität Wien regelt die Verfahrensweise bei Masterprüfungen, Defensiones bzw. Gesamtprüfungen. Die Masterprüfung ist eine in Form einer Defensio zu absolvierende, mündliche kommissionelle Prüfung. Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Prüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
Die Masterprüfung umfasst in der Studienplanversion 2024 vier ECTS - das entspricht einem Workload von circa 100 Stunden. Defensiones sind als mündliche kommissionelle Prüfungen grundsätzlich öffentlich. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Antreten zur eigenen Masterprüfung eine Defensio anzusehen. Es ist dafür keine Anmeldung notwendig, jedoch ist durch die räumlichen Gebebenheiten nur eine beschränkte Zuschauerzahl möglich. Aktuelle Termine werden durch Ankündigung online bekannt gegeben.
Die Masterprüfung (Defensio) besteht in der Studienversion 2024 aus zwei Teilen:
A. Verteidigung der Masterarbeit
DAUER: circa 30 Minuten
Bitte bereiten Sie eine Präsentation Ihrer Masterarbeit vor. Diese soll folgende Aspekte beinhalten:
• Gegenstand/Problemstellung
• Forschungsfrage(n)
• Forschungsstand
• Forschungsdesign
• verwendete Theorie(n)
• verwendete Methode(n)
• Ergebnisse
• Limitationen
• Fazit
Bitte gehen Sie auf ggf. im Gutachten erwähnte Kritikpunkte ein. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist erwünscht, z.B. Präsentationsfolien (Powerpoint, Prezi etc.) oder Handout.
Für die Präsentation stehen maximal 15 Minuten zur Verfügung. Danach folgen Fragen zur Masterarbeit durch die Prüfungskommission (ca. 15 Minuten)
Beurteilungskriterien:
• Fähigkeit, Inhalt und zentrale Ergebnisse der Masterarbeit kurz und verständlich darzustellen
• Fähigkeit, die theoretische Verortung und die methodische Vorgangsweise nachvollziehbar darzustellen und kritisch zu reflektieren
• Fähigkeit, auf Kritikpunkte des Gutachtens sowie der Prüfungskommission einzugehen
• Fähigkeit, soziologisches Fachwissen und soziologische Perspektiven in der Diskussion der Masterarbeit anzuwenden
B. Prüfung über das wissenschaftliche Umfeld
DAUER: circa 30 Minuten
Prüfungsgebiet: Soziologische Theorien und Methoden
Im zweiten Teil der Masterprüfung geht es um die Verortung Ihrer Masterarbeit im Gesamtfeld der Soziologie. Dazu bitten wir Sie um die Vorbereitung eines kurzen und individuell gestalteten Inputs unter Verwendung der angegebenen Prüfungsliteratur (ohne technische Hilfsmittel; 5 bis max. 10 Minuten). Dabei sollen Sie
a) das für Ihre Arbeit gewählte Theorieverständnis sowie die verwendeten Theo-rien/Konzepte/Ansätze in der soziologischen Theorienlandschaft verorten.
b) den für Ihre Arbeit gewählten methodologischen Zugang sowie die verwendeten Methoden im Gesamtfeld der empirischen Sozialforschung einordnen. Bei theoretischen Arbeiten wird eine Auseinandersetzung mit möglichen empirischen Umsetzungen erwartet.
Auf Ihren Input folgen Fragen der Prüfungskommission, die sowohl die Tiefe als auch die Breite des soziologischen Fachwissens adressieren. Es geht dabei vor allem darum zu zeigen, dass Sie auch Theo-rien und Methoden jenseits der für Ihre Arbeit gewählten kennen, diese miteinander in Beziehung setzen und anwenden können.
Beurteilungskriterien:
• Fähigkeit, die im Studium erlernten soziologischen Theorien und Methoden anzuwenden
• Fähigkeit, theoretische und methodische Zugänge der Soziologie zu benennen und zu erklären
• Fähigkeit, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von unterschiedlichen soziologischen Theorien und Methoden zu erörtern
• Fähigkeit, die Potenziale und Limitationen von unterschiedlichen soziologischen Theorien und Methoden hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit auf bestimmte soziale Phänomene zu diskutieren
Danach folgt die interne Beratung der Prüfungskommission sowie die Rückmeldung über die Benotung. Beide Prüfungsteile werden gesondert benotet und fließen mit je 50% in die Gesamtnote ein. Für eine positive Absolvierung der Masterprüfung müssen beide Prüfungsteile positiv beurteilt werden.
Gesamtdauer: Insgesamt stehen für die gesamte Masterprüfung 75 Minuten zur Verfügung (inkl. Beratung der Kommission und Bekanntgabe der Beurteilung)
Prüfungsliteratur
Version 2024
Folgende Werke können als Vorbereitung und Orientierung verwendet werden und dienen als Grundlage für die Fragen der Prüfungskommission:
• THEORIE
Joas, H. & Knöbl, W. (2020). Sozialtheorie. Zwanzig einführende Vorlesungen. Aktualisier-te Ausgabe. Frankfurt am Main: Suhrkamp
ODER
Inglis, D. & Thorpe, C. (2025). An Invitation to Social Theory. (3rd Edition). Cambridge: Poli-ty Press, 3. Auflage.
• METHODEN
Baur, N. & Blasius, J. (Hrsg.). (2022). Handbuch Methoden der empirischen Sozialforschung. (3. Aufl.). Wiesbaden: Springer VS. https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-37985-8
Prüfungsrelevante Kapitel: 1, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 17, 21, 26, 27, 34, 35, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 45, 46, 47, 49, 55, 56, 58, 61, 62, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 73, 78, 79 (Details: siehe nachstehende Auflistung)
Ausführliche Auflistung prüfungsrelevanter Kapitel
Kapitel 1: Methoden der empirischen Sozialforschung. Ein Überblick
Nina Baur und Jörg Blasius
Kapitel 4: Empirische Sozialforschung und soziologische Theorie
Jo Reichertz
Kapitel 6: Messen
Rainer Diaz-Bone
Kapitel 7: Forschungsdesigns für die qualitative Sozialforschung
Aglaja Przyborski und Monika Wohlrab-Sahr
Kapitel 8: Forschungsdesigns für die quantitative Sozialforschung
Petra Stein
Kapitel 9: Mixed Methods
Udo Kelle
Kapitel 10: Big Data
Miriam Trübner und Andreas Mühlichen
Kapitel 17: Quantitative Daten für die Sekundäranalyse
Ekkehard Mochmann
Kapitel 21: Forschungsethik
Jürgen Friedrichs
Kapitel 26: Stichprobenziehung in der qualitativen Sozialforschung
Leila Akremi
Kapitel 27: Stichprobenziehung in der quantitativen Sozialforschung
Michael Häder und Sabine Häder
Kapitel 34: Gütekriterien qualitativer Sozialforschung
Uwe Flick
Kapitel 35: Gütekriterien quantitativer Sozialforschung
Dagmar Krebs und Natalja Menold
Kapitel 37: Grounded Theory und Theoretical Sampling
Jörg Strübing
Kapitel 38: Sozialwissenschafliche Hermeneutik und hermeneutische Wissenssoziologie
Ronald Kurt und Regine Herbrik
Kapitel 39: Diskursanalyse
Boris Traue, Lisa Pfahl und Lena Schürmann
Kapitel 40: Biographieforschung
Gabriele Rosenthal
Kapitel 41: Ethnographie
Hubert Knoblauch und Teresa Vollmer
Kapitel 42: Einzelfallanalyse
Linda Hering und Robert Jungmann
Kapitel 43: Qualitative Inhaltsanalyse
Philipp Mayring und Tomas Fenzl
Kapitel 45: Multivariate Datenstrukturen
Jörg Blasius und Nina Baur
Kapitel 46: Kausalität
Stefen Kühnel und André Dingelstedt
Kapitel 47: Indikatoren
Nicole Burzan
Kapitel 49: Skalierungsverfahren
Jörg Blasius
Kapitel 55: Leitfaden- und Experteninterviews
Cornelia Helferich
Kapitel 56: Narratives Interview
Ivonne Küsters
Kapitel 58: Gruppendiskussion
Susanne Vogl
Kapitel 61: Qualitative Panelbefragungen
Susanne Vogl
Kapitel 62: Grundlagen der standardisierten Befragung
Jost Reinecke
Kapitel 65: Intervieweffekte
Alexander Jedinger und Tobias Michael
Kapitel 66: Mode-Effekte
Marek Fuchs
Kapitel 67: Persönlich-mündliche Befragung
Volker Stocké
Kapitel 68: Telefonische Befragung
Volker Hüfen
Kapitel 69: Schriftlich-postalische Befragung
Karl-Heinz Reuband
Kapitel 70: Online-Befragung
Pia Wagner-Schelewsky und Linda Hering
Kapitel 73: Frageformulierung
Rolf Porst
Kapitel 78: Skalen und Indizes
Rossalina Latcheva und Eldad Davidov
Kapitel 79: Interkulturell vergleichende Umfragen
Michael Braun
Organisatorisches
Prüfungsorganisation - Prüfungsanmeldung
Um die Planbarkeit der Prüfungstermine für Studierende und Prüfende zu gewährleisten, werden pro Semester 3 Prüfungswochen angeboten: zu Semesterbeginn, in der Semestermitte und am Semesterende.
Da den Betreuer*innen für die Begutachtung laut UG 2002 zwei Monate Zeit zustehen, müssen Sie die Masterarbeit unbedingt rechtzeitig - mindestens 9 Wochen vor der jeweiligen gewünschten Prüfungswoche - einreichen, um einen Termin zu erhalten. Abgabedeadlines und Prüfungswochen finden Sie derzeit noch bei den Informationen zur Defensio des auslaufenden Studiengangs.
Wenden Sie sich für eine Anmeldung telefonisch, per E-Mail oder zu den Sprechstundenzeiten an die für die Prüfungsorganisation zuständige Mitarbeiterin, sobald Sie die Masterarbeit eingereicht haben.
Die Organisation der Prüfungen erfolgt ausschließlich über die Studienservicestelle Soziologie: Treffen Sie keine informellen Terminvereinbarung mit der betreuenden Person, denn diese können nicht berücksichtigt werden. In den Ferien werden keine Prüfungstermine angesetzt.
Ein Antritt zur Defensio ist nur mit einem vollständigen Prüfungspass möglich. Alle im Curriculum des MA Soziologie vorgeschriebenen Leistungen müssen daher bereits vor der Defensio positiv abgeschlossen worden sein.
Studierende, die das Masterstudium Soziologie basierend auf einem Bachelorstudium einer anderen Studienrichtung oder einer anderen Universität angefagen haben, sollten auch kontrollieren, ob alle Auflagen/Ergänzungsprüfungen (wenn vorgeschrieben) erfüllt sind.
Zuständige Mitarbeiterin:
Katharina Bergrin
+43-1-4277-49106
spl.soziologie@univie.ac.at