Anerkennung von Studienleistungen

Foto: P. Lichtenberger / Universität Wien (c)
Was sind Anerkennungen? Allgemeine Informationen
Die Anerkennung von Lernleistungen ist die Übernahme von vorhergehenden Leistungen in ein Studium an einer österreichischen Hochschule. Sie hat zur Folge, dass eine Leistung als erbracht gilt und die anerkannte Prüfung oder sonstige Studienleistung nicht noch einmal absolviert werden muss.
(Definition laut Bundesministerium Frauen, Wissenschaft und Forschung - Nov. 2025)
Eine Anerkennung einer Studienleistung ist dann möglich, wenn formale und inhaltliche Kriterien erfüllt sind. Beispielsweise dürfen bei einer Anerkennung von Studienleistungen für die Pflichtfächer keine wesentlichen Unterschiede zwischen der erbrachten Leistung und den in den soziologischen Curricula vorgesehenen Studienleistungen hinsichtlich Inhalt, Workload und Qualifikationszielen bestehen. Für eine alternative Erweiterung kann kein Praktikum anerkannt werden. Eine Anerkennung wissenschaftlichen Qualifikationen ist nur dann möglich, wenn ein Validierungsverfahren erfolgt ist.
Weiterführende Informationen zu inhaltlichen und formalen Kriterien von Anerkennungen, zum Validierungsverfahren sowie FAQ zu Anerkennungen finden Sie auf der Website des Büros Studienpräses.
RECHTLICHES
Beachten Sie bitte:
- Anerkennungen, die rechtskräftig sind, können nicht rückgängig gemacht werden!
- Anerkannte Leistungen dürfen nicht wiederholt werden!
Überlegen Sie deshalb vor dem Einreichen eines Anerkennungsantrags, ob und welche Leistungen Sie zur Anerkennung beantragen wollen: besonders bei Alternativen Erweiterungen und Erweiterungscurricula oder wenn Sie ein Auslandssemester planen oder Ihr Notendurchschnitt für z.B. eine Bewerbung für ein Masterstudium von Bedeutung ist. Wurde eine Leistung anerkannt, ist eine Verbesserung der anerkannten Benotung durch das Wiederholen einer gleichwertigen Lehrveranstaltung/Prüfung nicht mehr möglich.
Die gesetzlichen Regelungen zu Anerkennungen von Prüfungen können Sie dem UG 2002 entnehmen (§78) und der Verordnung im Mitteilungsblatt der Universität Wien.
Die Bearbeitung des Ansuchens und die Ausstellung des Bescheids darf bis zu zwei Monate ab dem Datum des Einlangens in Anspruch nehmen.
Qualifikationsnachweise
Für den Qualifikationsnachweis können Ihrem Antrag Zeugnisse in deutscher oder englischer Sprache beilegen. Verfügen Sie über kein Zeugnis in diesen Sprachen, kontaktieren Sie uns vor der Antragstellung. Es ist u.U. eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Qualifikationsnachweise erforderlich.
In Hinblick auf eine inhaltlich-fachliche Übereinstimmung der erbrachten mit der anzuerkennenden Leistung, geben wir zu bedenken, dass Studienleistungen aus den Kernfächern der Soziologie, die vor 25 Jahren oder mehr erbracht wurden, durch die gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Weiterentwicklungen nicht mehr den aktuellen Stand der soziologischen Forschung, Rezeption, Diskussion und Problemstellungen abbilden. Aus diesem Grunde können Leistungsnachweise, die 25 Jahr oder länger zurückliegen, in der Regel nicht für die soziologischen Kernfächer - Theorien, Methoden und Anwendungen - anerkannt werden.
Im Bachelorstudium kommen solche Studienleistungen für eine Anerkennung in der alternativen Erweiterung in Frage.
ANTRAGSTELLUNG: "Timing"
Der Gesetzgeber räumt für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen eine Frist von 2 Monaten ein. Stellen Sie deshalb Ihren Antrag rechtzeitig, wenn Sie
- das Studium in der "Nachfrist" abschließen wollen. Der Anerkennungsbescheid muss noch während Ihres letzten Stoffsemesters ausgestellt werden.
- die Anerkennung zu einem bestimmten Stichtag für eine Beihilfe/ein Stipendium benötigen
- möchten, dass Studienleistungen beim Studienpfad berücksichtigt werden - Stichwort Anmeldephase - oder Sie die Anerkennung als Voraussetzung für eine Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung brauchen.
Eine Beratung zu Anerkennungsanträgen und eine Vorerfassung kann bereits vor dem Studienbeginn erfolgen. Anerkennungen können frühestens per Semesterbeginn rechtskräftig werden, sofern Sie zu einem ordentlichen Studium zugelassen sind.
Anerkennungsantrag: Schritt für Schritt
Schritt 1
Um welche Art von Anerkennung handelt es sich?
- Option A) Anerkennungen, bei denen die Anrechenbarkeit abgeklärt werden muss:
Haben Sie Studienleistungen an anderen Universitäten (Ausnahme: Erasmus) erbracht oder für andere Studienrichtungen (Ausnahmen: Alternative Erweiterung, Akkordierte Studieneingangsphase) und möchten Sie, dass diese für die Pflichtmodule der Soziologie anerkannt werden?
⇒ Bitte weiter mit Schritt 2! - Option B) Anerkennungen, bei denen die Anrechenbarkeit nicht abgeklärt werden muss:
→ Möchten Sie beantragen, dass Ihnen eine Prüfung für die alternative Erweiterung im Bachelorstudium anerkannt wird?
→ Beantragen Sie die Anerkennung von Prüfungen, für die ein gültiges Learning Agreement (Erasmus, Non EU Exchange usw.) vorliegt?
→ Studieren Sie ein sozialwissenschaftliches Doppelstudium und möchten Sie Prüfungsleistungen aus der akkordierten Studieneingangsphase anerkennen lassen?
→ Studieren Sie ein Doppelstudium und möchten Sie Prüfungen aus dem Bachelor Soziologie für ein soziologisches Erweiterungscurriculum in Ihrem Zweitstudium beantragen?
⇒ Bitte weiter mit Schritt 3!
Wenn Sie unsicher sind, was auf Ihr Anliegen zutrifft, wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne!
Schritt 2
Abklären der Anerkennungsmöglichkeiten
Wir benötigen zu den absolvierten Studienleistungen aussagekräftige Informationen:
- Vergleichen Sie die Beschreibungen der absolvierten Leistung(en) mit den im soziologischen Studienplan enthaltenen Lehrveranstaltungen und Modulzielen.
- Finden Sie keine nenneswerten Unterschiede zwischen der erbrachten Leistung und der im Studienplan vorgesehenen Leistung hinsichtlich Qualifikationszielen, Niveau, Inhalten und Workload, füllen Sie bitte pro absolvierter Studienleistung die Angaben im Formular "Anerkennungsanfrage an die Studienprogrammleitung" aus und senden Sie das Dokument an spl.soziologie@univie.ac.at.
- Die Studienprogrammleitung begutachtet Ihr Anliegen und entscheidet, ob eine Anerkennung möglich ist. Sie erhalten anschließend eine Verständigung und können im Fall eines positiven Entscheids sicher sein, dass Ihr Anerkennungsantrag genehmigt wird.
Wir ersuchen um Verständnis, dass Anfragen dieser Art in der Regel dann bearbeitet werden, wenn Sie sich für das Aufnahmeverfahren im Bachelorstudium registriert oder einen Zulassungsantrag zum Masterstudium in u:space gestellt haben.
Haben Sie noch keine Zulassung beantragt, ist eine informelle Einschätzung - z.B. basierend auf Präzedenzfällen - möglich, auf die Sie sich bei Einreichung eines Anerkennungsantrags allerdings nicht berufen können.
Schritt 3
Antrag stellen
Füllen Sie das Antragsformular für Anerkennungen sorgfältig aus.
Ausnahme: Haben Sie ein Erasmussemester absolviert, verwenden Sie bitte das in "mobility online" zur Verfügung gestellte Anerkennungsformular
Beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags, dass die Angaben zu den absolvierten Studienleistungen mit den Angaben auf dem Zeugnis übereinstimmen müssen.
Beispiel: wenn Sie ein Zeugnis einer US-amerikanischen Universität anfügen, dann übersetzen Sie die Bezeichnung der Lehrveranstaltung nicht, sondern übernehmen Sie den Titel in der Orignialsprache. Ebenso müssen Angaben zu Credits und Benotung dem Leistungsnachweis entsprechen.
Für die Umrechnung ausländischer Benotung in das österreichische Notensystem wird die "Bayrische Formel" herangezogen. Bei Unsicherheiten zur Umrechnung der Benotung und Credits von im Ausland erbrachten Studienleistungen in das österreichische Benotungssystem bzw. in ECTS, nehmen Sie gerne unsere Beratung in Anspruch.
Zum Nachweis von Studienleistungen legen Sie Ihrem Antrag ein offizielles Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache bei. Senden Sie Ihren Antrag samt Zeugnis(sen) an spl.soziologie@univie.ac.at.
Wie geht es dann weiter?
Sind Korrekturen notwendig (z.B. 16 ECTS für eine Alternative Erweiterung beantragt, Formfehler usw...) werden Sie von uns kontaktiert und gebeten, die Anpassungen innerhalb von 14 Tagen zu erledigen.
Ist mit Ihrem Antrag alles in Ordnung, erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid an Ihren Studierendenaccount per Mail zugestellt. Kontrollieren Sie den Bescheid sorgfältig.
Sofern Sie einen Rechtsmittelverzicht abgeben, wird die Anerkennung sofort rechtswirksam. Andernfalls tritt die Rechtskraft nach 4 Wochen ein.
Formulare und Informationsblätter
Anfrage Anerkennung an die SPL 23 - Soziologie
Antragsformular Soziologie - PDF
Liste postsekundärer Bildungseinrichtungen Österreichs (Bundesministerium Wissenschaft/Forschung Stand Sept.2020)
Informationsblatt und Ausfüllhilfe Validierung
Tipp: öffnen Sie die pdf-Formulare mit einem passenden Programm, um sie digital ausfüllen und unterschreiben bzw. korrekt ausdrucken zu können.
