Anerkennung von Studienleistungen

Allgemeine Informationen zu Anerkennungen

Ein Ansuchen um Anerkennung von Studienleistungen in den Pflichtmodulen der soziologischen Curricula ist dann sinnvoll, wenn der vorhandene Qualifikationsnachweis mit der anzuerkennenden Leistung korreliert. Da letztendlich immer die Studienprogrammleitung hinsichtlich Anerkennungsmöglichkeiten entscheidet, bitten wir Studierende Anerkennungsanfragen vor allem schriftlich, per E-Mail an spl.soziologie@univie.ac.at, zu stellen.

Bei Studienleistungen, die im Rahmen des Austauschprogramms Erasmus im Ausland erbracht wurden, wird die Anerkennung mit der Erasmuskoordination abgewickelt.


Zeugnisse älter als 25 Jahre

In Hinblick auf eine inhaltlich-fachliche Übereinstimmung der erbrachten mit der anzuerkennenden Leistung, geben wir zu bedenken, dass Studienleistungen aus den Kernfächern der Soziologie, die vor 25 Jahren oder mehr erbracht wurden, durch die gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Weiterentwicklungen nicht mehr den aktuellen Stand der soziologischen Forschung, Rezeption, Diskussion und Problemstellungen abbilden. Aus diesem Grunde können solche Leistungsnachweise in der Regel nicht für die soziologischen Kernfächer anerkannt werden.

Antragstellung "Timing"

Beachten Sie bitte, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung de iure eine Zulassung zum Studium bestehen muss. Eine Beratung zu Anerkennungsanträgen kann bereits vor dem Studienbeginn erfolgen, aber die Anerkennungen können frühestens dann rechtskräftig werden, wenn die Zulassung tatsächlich aktiv ist  - also per 1. Oktober bzw. 1. März.
Wenn Sie Ihr Studium abschließen wollen, bedeutet das, dass Sie Anerkennungsanträge bis spätestens 30. September bzw. 28. Februar einbringen müssen, wenn Sie für das Folgesemester keinen Studienbeitrag mehr einzahlen möchten.

Antrag stellen

Nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt zu spl.soziologie@univie.ac.at zur Beratung über mögliche Anerkennungen auf!

Nachdem Sie abgeklärt haben, ob und welche Leistungen wie anerkannt werden können, senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, sowie die eingescannten Originalzeugnisse von Ihrem Studierendenaccount aus an spl.soziologie@univie.ac.at. Nicht deutsch- oder englischsprachigen Dokumenten sind beglaubigte Übersetzungen beizufügen.


Außerdem ist die Abgabe des Antrags in Papierform in der Studienservicestelle bei der zuständigen Mitarbeiterin zu den Sprechstundenzeiten möglich. Die für Anerkennungen notwendigen Dokumente (Zeugnisse) weisen Sie in diesem Fall bitte im Original vor und fügen eine kopierte Version dem Antrag bei. Nicht deutsch- oder englischsprachigen Dokumenten sind außerdem beglaubigte Übersetzungen in Kopie beizulegen.


Wenn Ihr Antrag bearbeitet und ein Bescheid ausgestellt wurde, erhalten Sie den ausgefertigten Bescheid per E-Mail an Ihren Studierenden-Account. Sie können nach dem Erhalt auf das Rechtsmittel der Berufung verzichten - dann werden die anerkannten Leistungen innerhalb weniger Tage freigegeben und sind somit rechtskräftig. Falls Sie sich das Recht auf Berufung vorbehalten möchten, wird der Bescheid vier Wochen später automatisch rechtskräftig, sofern Sie keine Berufung einlegen.

Rechtliches

Anerkennungen, die rechtskräftig sind, können nicht rückgängig gemacht werden. Überlegen Sie vor dem Einreichen, welche Leistungen Sie zur Anerkennung beantragen - besonders bei Alternativen Erweiterungen und Erweiterungscurricula.

Die gesetzlichen Regelungen zu Anerkennungen von Prüfungen können Sie dem UG 2002 entnehmen (§ 78, § 63 u.a.). Nutzen Sie für Recherchen nach den genauen Gesetzestexten RIS, das Rechtsauskunftssystem. Die Bearbeitung des Ansuchens und die Ausstellung des Bescheids darf bis zu acht Wochen ab dem Datum des Einlangens in Anspruch nehmen.  Bringen Sie Ihren Antrag unbedingt rechtzeitig ein, falls Sie die Anerkennung für Stipendien, Voraussetzungen für die LV-Anmeldung zu Semesterbeginn oder ähnliches, zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen.

Anerkennungen können dann vorgenommen werden, wenn die inhaltlichen und formalen Kriterien erfüllt sind bzw. eine Validierung erfolgt ist.
Genauere Infomationen dazu finden Sie auf der Website des Büros Studienpräses und im Mitteilungsblatt

Formale Kriterien

Inhaltliche Kriterien

Verlautbarung im Mitteilungsblatt der Universität Wien

Formulare und Informationsblätter

Antragsformular Soziologie - PDF

Antragsformular Anerkennung Alternative Erweiterung - PDF

Informationen zu postsekundäre Bildungseinrichtungen Österreichs  (BMWF)

Informationsblatt und Ausfüllhilfe Validierung

Antrag Validierung

Tipp: öffnen Sie die pdf-Formulare mit einem passenden Programm, um sie digital unterschreiben bzw. korrekt ausdrucken zu können.