Sonderregelung für von Krieg oder Erdbeben betroffene Studierende

28.02.2023

Sonderregelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb (gültig bis 30.09.2023)

Der Krieg in der Ukraine und das Erdbeben in der Türkei und in Syrien betreffen einige unserer Studierenden. Jene, die ihr Land derzeit nicht verlassen können möchten wir, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, unterstützen. Das Rektorat hat daher für folgende Gruppen bis 30.9.2023 in Abstimmung mit dem Studienpräses, den Vorsitzenden des Senats und der ÖH an der Universität Wien Sonderregelungen für den Lehr- und Prüfungsbetrieb festgelegt:

  1. Studierende, die rechtlichen oder faktischen Reisebeschränkungen aufgrund des Kriegs in der Ukraine unterliegen und daher nicht vor Ort teilnehmen können;
  2. Studierende, die glaubhaft machen, dass sie auf Grund der Naturkatastrophe in der Türkei und in Syrien vom 6. Februar 2023 nicht in Österreich sind und die
    a) im Katastrophen- oder Hilfseinsatz im Krisengebiet sind,
    b) die Akutbetreuung naher Angehöriger im Krisengebiet übernehmen müssen oder
    c) selbst auf Grund von persönlichen Beeinträchtigungen (insb. Verletzungen, unvorhergesehener Wegfall finanzieller Mittel für die Rückreise) nicht ausreisen können.

Die oben genannten Studierenden, die im Sommersemester nicht am Lehrbetrieb teilnehmen können, können sich beurlauben lassen.  Studierende erhalten dazu in den nächsten Tagen genauere Informationen auf der Website "Beurlaubung".