Bachelorarbeit (Version 2011)
Auslaufender Studiengang
Verfassen der Bachelorarbeit ab W2024
Neuer Studienplan
Mit der Einführung des neuen Studienplans Version 2024 kommt es auch zu Veränderungen beim Verfassen von Bachelorarbeiten im auslaufenden Curriculum.
Ab dem Wintersemester 2024 ist laut Äquivalenzverordnung auch für Studierende, die das Studium im auslaufenden Studiengang beenden wollen, das Verfassen der Bachelorarbeit im Rahmen eines Bachelorseminars vorgesehen. Die Bachelorarbeit als Zusatzleistung zu einer LV zu schreiben, ist nicht mehr möglich (Ausgenommen Fopra 2 im Wintersemester 2024)!
Wir verweisen Studierende, die noch keine Bachelorarbeit verfasst haben, aus diesem Grund auf die Detailinformationen zu Bachelorarbeiten im neuen Curriculum.
Bachelorarbeit: die wichtigsten Fakten
- Bachelorarbeiten sind schriftliche Arbeiten, die den Kriterien der guten wissenschaftlichen Praxis entsprechen müssen. Curricular gesehen sind Bachelorarbeiten als Teilleistung/Zusatzleistung zu einer Lehrveranstaltung zu verstehen. Das Schreiben einer Bachelorarbeiten ist deshalb zwingend und zeitnah an den Besuch einer Lehrveranstaltung gekoppelt.
- Bearbeitungszeit und Abgabe der Endversion: maximal möglich sind die im studienrechtlichen Satzungsteil §10 Abs. 4 geltenden Fristen für das Nachreichen von schriftlichen Beiträgen zu prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. Wichtig: zum Zeitpunkt der Abgabe der Endversion muss eine aufrechte Zulassung zum Bachelorstudium Soziologie vorliegen!
Mit Datenstand Juli 2022 lauten die Fristen: 30. April bei Lehrveranstaltungen des Wintersemesters und 30. September bei Lehrveranstaltungen des Sommersemesters. - Ab W2024 ist laut Äquivalenzverordnung die Bachelorarbeit im Rahmen eines Bachelorseminars zu verfassen!
Regelung gültig bis S2024: Die Bachelorarbeit kann im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Typs SE, Vose oder FPR in den Modulen T2, A2 oder A3 erbracht werden. Die Zustimmung zum Thema durch die betreuende Person ist auf der Basis eines kurzen Entwurfs spätestens in der letzten Einheit der jeweiligen Lehrveranstaltung einzuholen. Das Seminar wird bei Verfassen der Arbeit um 6 ECTS aufgewertet. Im Seminar sind alle sonstigen Leistungen - auch eine allfällige Seminararbeit - zu erbringen. - Die Bachelorarbeit hat einen Mindestumfang von 40 A4-Seiten à 2500 Zeichen und einen Maximalumfang von 50 Seiten (ohne Anhang). Bei gemeinsam verfassten Bachelorarbeiten von zwei Autor*innen verdoppelt sich das erforderliche Ausmaß.
- Für die gemeinsame Bearbeitung einer Bachelorarbeit durch zwei Studierende gilt sinngemäß §14 Abs (8) des studienrechtlichen Satzungsteils in der aktuellen Fassung.
- Bei Bachelorarbeiten kommt die Textähnlichkeitsprüfung "Turnitin" in Moodle zur Anwendung.
Wissenschaftliches Arbeiten
Als Einstieg stellen wir Ihnen einige grundlegende Informationen und Leitlinien zur Verfügung:
- Institut für Soziologie: Zitierregeln (pdf)
- Richtlinien guter wissenschaftlicher Praxis (Mitteilungsblatt 2006 - pdf)
- Leitfaden Konzepterstellung (pdf - Ulrike Zartler ©)
- Geschlechterinklusive Sprache (Link zum Referat Gleichstellung und Diversität)
Forschungsethik
- Forschungsethik - Fragebogen (pdf in deutsch) / English Version
- Vorlage Einwilligungserklärung (docx in deutsch) / English Version
- Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (pdf)
- Ethik-Kodex der American Sociological Association (pdf)
- Weitere Unterlagen zu forschungsethischen Fragen auf der Website der Fakultät für Sozialwissenschaften
Literaturverwaltungsprogramme
Für das Verfassen von Seminararbeiten, Bachelorarbeiten und Masterarbeiten möchten wir Ihnen die Verwendung von Literaturverwaltungssoftware dringend anraten. Neben kostenpflichtigen Programmen, die von Studierenden über den Zentralen Informatikdienst (Link zu u:soft) zu einem vergünstigten Preis bezogen werden können, existieren kostenfreie Open Source Programme. Holen Sie bei Lehrenden und anderen Studierenden Empfehlungen ein oder nutzen Sie die in den Computerräumen der Universität installierten Programme, um entscheiden zu können, welches Programm für Sie das richtige ist.
Zusätzliche Materialien
Das CTL stellt zahlreiche weitere unterstützende Materialien für das Verfassen von Abschlussarbeiten zur Verfügung: Planer für Abschlussarbeiten, Mooc zu Abschlussarbeiten (BA und MA: Online Selbstlernkurs), Bachelor Thesis - Survival Guide, Handout zur Präsentation von Abschlussarbeiten, et. al.
Zusätzlich finden Sie zahlreiche Informationen und Hilfestellungen zu den akademischen Schlüsselqualifikationen - Schreiben, Lesen, Lernen, Selbstorganisation und Zeitmanagement auf der Website des CTL im Bereich "Handouts, Leitfäden, Infomaterial"
Information für Lehrende: Noteneingabe und Behaltepflicht
ACHTUNG: diese Vorgehensweise gilt nur für Bachelorarbeiten die bis S2024 im Rahmen einer herkömmlichen Lehrveranstaltung als Zusatzleistung verfasst wurden. Ab W2024 ist das Verfassen einer Bachelorarbeit nur mehr in dafür vorgesehenen Bachelorarbeitsseminaren möglich (Ausnahme: Fopra 2 im W2024, wenn bereits eine Betreuung vereinbart wurde)
Lehrende geben die Gesamtnote für Bachelorarbeit und Lehrveranstaltung in u:space bei der Lehrveranstaltung ein oder übermitteln diese an die Mitarbeiter*innen der Studienservicestelle.
Die Gesamtnote muss jedenfalls an die Studienservicestelle gemeldet werden, damit die Bachelorarbeit erfasst werden kann. Die Absendung dieses Mails ist wegen der DSGVO über einen Mitarbeiter*innenaccount der Universität Wien zu senden. Die Eingabe in u:space wird durch die Mitarbeiter*innen der Studienservicestelle vorgenommen.
Zu beachten ist dabei, dass als Datum der Benotung für die Lehrveranstaltung das Abgabedatum der Bachelorarbeit relevant ist und die Benotung der LV mit diesem Datum im System erfasst werden muss. Für die Erfassung der Bachelorarbeit in u:space sind folgende Informationen von den betreuenden Lehrenden an spl.soziologie@univie.ac.at zeitnah zur Eingabe der Gesamtnote in u:space bei der LV zu übermitteln:
- Verfasser*in: Name und Matrikelnummer
- Titel der Lehrveranstaltung in deren Rahmen die Bachelorarbeit verfasst wurde.
- Angaben zur Benotung: Datum und Note der Gesamtnote, die für Bachelorarbeit und Lehrveranstaltung erfasst werden muss
Für Bachelorarbeiten gelten in Hinblick auf die Behaltepflicht die gleichen Richtlinien wie für andere benotungsrelevante Unterlagen zu Lehrveranstaltungen. Anders als bei Masterarbeiten oder Dissertationen gibt es keine Archivierungspflicht der Universität(sbibliotheken). Für Bachelorarbeiten gilt die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Weiterführende Informationen zur DSGVO im Kontext der Lehre werden für Lehrende im Intranet der Universität Wien bereit gestellt.