Studienbeginn

Version 2024

Im optimalen Fall beginnen Sie Ihr Studium im Wintersemester, da die Vorlesungen des Einführungsmoduls M1 in der Regel nur im Wintersemester angeboten werden können. Für Studierende aus einem fachnahen Grundstudium, die mit einem erheblichen Ausmaß an Ergänzungsprüfungen zugelassen werden, kann allerdings ein Beginn im Sommersemester sinnvoller sein. Auf diese Weise können vor dem eigentlichen Einstieg in die Kernfächer des Studiums die fehlenden Kenntnisse möglichst vollständig nachgeholt werden.

Grafik: Strichmännchen mit Masterarbeit

Mooc: Was mach' ich hier eigentlich? Den Master meistern!

Das Mooc wurde für alle Master-Studierenden der Uni Wien konzipiert. (Grafik: K. Dreo)

Zulassungsvoraussetzungen

Um ein Masterstudium Soziologie an der Universität Wien aufnehmen zu können, ist der erfolgreiche Abschluss eines fachgleichen oder eines facheinschlägigen Grundstudiums erforderlich.

Das Masterstudium Soziologie ist nicht an ein Aufnahmeverfahren gekoppelt. Das Einschreiben in einen Studiengang wird an der Universität Wien von einer zentralen Organisationseinheit für alle Studienrichtungen administriert - der Studienzulassung. Aus diesem Grund finden Sie hier nur eine kurz gefasste Übersicht und alle detaillierten Informationen zur Studienzulassung Master Soziologie auf der zentralen Studierendenwebsite der Universität Wien. Wenden Sie sich bei Fragen zum Zulassungsprozess direkt an die Kolleg*innen von der Studienzulassung (Kontaktformular bzw. Terminvereinbarung für Beratung vor Ort)

Sofern Sie das Bachelorstudium Soziologie an der Universität Wien abgeschlossen haben, sind Sie nicht an die allgemeinen Zulassungsfristen gebunden. Eine tagaktuelle Zulassung zum Masterstudium ist möglich.

Wenn die Gleichwertigkeit zu einem Grundstudium Bachelor Soziologie grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden.  Diese sind in den ersten beiden Semestern des Masterstudiums zu absolvieren.
Besonders wenn Ihnen eine erhebliche Anzahl an Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden musste, empfehlen wir, diese zusätzlichen Studienleistungen direkt zu Studienbeginn - möglichst noch vor dem Besuch von Seminaren und Übungen aus den Pflichtmodulen des Masterstudiums - zu belegen. Das ist sinnvoll, damit Sie fehlende Vorkenntnisse kompensieren und den Pflichtlehrveranstaltungen problemlos folgen können.

Wenn Sie kein fachgleiches Grundstudium absolviert haben gilt: jeder Antrag auf Zulassung zum Masterstudium, der nicht durch den "Master Access Guide" abgedeckt ist, wird individuell geprüft. Diese Individualprüfung ist mitunter sehr aufwändig. Wir ersuchen Studieninteressent*innen deshalb, nur dann einen Antrag zu stellen, wenn ein tatsächliches Interesse am Studiengang vorliegt und realistische Aussichten auf einen positiven Entscheid bestehen. Muss ihr Antrag wegen fehlender Vorkenntnisse negativ beschieden werden, steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich im Rahmen einer außerordentlichen Studienzulassung fehlende Kenntnisse anzueignen, indem Sie Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Soziologie belegen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der zentralen Studierendenwebsite der Universität Wien unter diesem Link "Ergänzungsprüfungen nachholen".

Nicht-deutschsprachige Studieninteressent*innen müssen darüber hinaus einen Nachweis deutscher Sprachkenntnisse erbringen:

 Grundstudium und Zulassung

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  • Grundstudium Bachelor Soziologie

    Wenn Sie ein Grundstudium Bachelor Soziologie an einer österreichischen Universität als "Ein-Fach-Bachelor" abgeschlossen haben, ist eine Zulassung ohne Auflagen möglich

    Haben Sie ein Bachelorstudium Soziologie als "Ein-Fach-Bachelor" (180 ECTS - davon ein Großteil aus den soziologischen Kernfächern) in einem anderen Land abgeschlossen, werden Sie ebenfalls zum Masterstudium Soziologie zugelassen. Ob bzw. welche Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, hängt vom jeweils absolvierten Curriculum ab.

  • Grundstudium aus Geistes- und Kulturwissenschaften

    Bei einem abgeschlossenen Bachelor-Grundstudium aus geistes- und kulturwissenschaftlichen Studiengängen, ist eine Zulassung dann möglich, wenn der jeweilige Studiengang umfangreiche sozialwissenschaftliche Komponenten - besonders im Bereich sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden und Theorien  - enthält oder entsprechende Kenntnisse durch zusätzliche postsekundäre Studienleistungen oder eine entsprechendes Kombinationsstudium nachgewiesen werden können. Die Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen wird individuell geprüft. Im Fall eines positiven Entscheids ist eine Vorschreibung von Ergänzungsprüfungen, besonders aus den Bereichen Empirische Sozialforschung, Quantitative/Qualitative Methoden und Statistik mehr als wahrscheinlich.

  • Grundstudium Lehramt und Pädagogik

    Absolvent*innen von Lehramtsstudiengängen und pädagogischen Hochschulen können in aller Regel nicht zum Masterstudium Soziologie zugelassen werden. Eine Ausnahme stellen Absolvent*innen eines Lehramtsstudiums Sozialwissenschaften dar - eine Zulassung mit Ergänzungsprüfungen ist bei diesem Grundstudium möglich.

    Ihnen steht bei einem negativen Entscheid die Möglichkeit offen, sich im Rahmen einer außerordentlichen Studienzulassung fehlende Kenntnisse anzueignen, indem Sie Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Soziologie belegen.
    Nähere Informationen dazu finden Sie auf der zentralen Studierendenwebsite der Universität Wien unter diesem Link "Ergänzungsprüfungen nachholen".

  • Grundstudium aus Rechtswissenschaften, Naturwissenschaften, Technik, Kunst

    Haben Sie ein Grundstudium aus Rechtswissenschaften oder Naturwissenschaften absolviert bzw. ein rein technisch oder künstlerisch ausgerichtetes Grundstudium abgeschlossen und keine erheblichen zusätzlichen postsekundären Qualifikationsnachweise aus sozialwissenschaftlichen und soziologischen Kernfächern, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Soziologie in aller Regel nicht möglich. Wenn Ihnen mehr als 30 ECTS an Ergänzungsprüfungen zur Kompensation fehlender Kenntnisse vorgeschrieben werden müssen,  hat das einen negativen Entscheid zur Folge.

    Ihnen steht die Möglichkeit offen, sich im Rahmen einer außerordentlichen Studienzulassung diese fehlenden Kenntnisse anzueignen, indem Sie Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudiengang Soziologie belegen.Nähere Informationen dazu finden Sie auf der zentralen Studierendenwebsite der Universität Wien unter diesem Link "Ergänzungsprüfungen nachholen".

 Basics: Grundlegendes und wichtige Anlaufstellen

Die Fortsetzung des Studiums muss in jedem Semester gemeldet werden. Dies erfolgt durch die rechtzeitige Einzahlung des ÖH-Beitrags und gegebenenfalls des Studienbeitrags. Wenn Sie ein Semester wegen längerer Erkrankung, eines Auslandsaufenthalts oder aus anderen triftigen Gründen aussetzen müssen, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Detailinformationen zu diesen Themenbereichen stehen hier gesammelt zur Verfügung:

Studienbeitrag
Beurlaubung

Wenn  ein triftiger Grund für eine Überschreitung der vorgesehenen Studiendauer vorliegt (Kinderbetreuungspflichten, Präsenzdienst, Zivildienst....), ist ein Erlass des Studienbeitrags möglich. Informieren Sie sich auch über eine mögliche Rückerstattung.

Alle Vorgänge rund um die Fortsetzungsmeldung, den Studienbeitrag, eine Beurlaubung o.ä. werden für alle Studienrichtungen gleichermaßen von einer zentralen Stelle - der Studienzulassung - geregelt. Dies ist auch Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen oder Problemen, die diesen Themenbereich angehen.


Das Studierendenportal u:space ermöglicht den zentralen Zugang zu allen Online-Services rund um die Organisation Ihres Studiums. Neben dem Vorlesungsverzeichnis und der Personensuche (= u:find integriert in das Portal) bietet die Plattform viele weitere Möglichkeiten: Ausdruck von Dokumenten und Zeugnissen, Lehrveranstaltungsanmeldung, Prüfungspass, Semesterplaner usw.
Sie erhalten einen Mailaccount für Studierende. Nutzen Sie ausschließlich diesen Account für Mails im universitären Kontext. Die Datenschutzgrundverordnung untersagt den Zugriff auf Ihre Studierendendaten, wenn Sie von anderen privaten Mailadressen an universitäre Personen/Organisationseinheiten Mails schreiben. Um an Lehrveranstaltungen der Soziologie mit beschränkter Platzanzahl teilnehmen zu können, ist eine Anmeldung während der Anmeldephasen unbedingt erforderlich. Bei Vorlesungen ohne Teilnahmebeschränkung ist eine Registrierung (=Anmeldung in u:space) ebenfalls empfohlen, da in der Regel daran der Zugriff auf die elektronische Lehrplattform Moodle mit den bereitgestellten Lehrunterlagen geknüpft ist. Ausführliche Informationen zur Lehrveranstaltungsanmeldung werden auf unserer Website und auf den Seiten des Studierendenportals zur Verfügung gestellt.


Körperlich und psychisch beeinträchtigte Studierende erhalten speziell abgestimmte Informationen rund um die Studienorganisation beim Team barrierefrei.


Informieren Sie sich über Stipendien auf den Websites des Büros der Stundienpräses, der österreichischen Hochschülerschaft oder des European Funding Guide. Die ÖH informiert darüber hinaus über weitere Vergünstigungen (Wohnbeihilfe, Sozialfond,....)


Nutzen Sie für ein Auslandssemester die Angebote der DLE Internationale Beziehungen. Neben dem bekannten Austauschprogramm "Erasmus+" existieren noch weitere Möglichkeiten: Non-EU Student Exchange, Erasmus Mundus....