Abweichung vom Lehrangebot

Abweichungen können nicht im Nachhinein bewilligt werden!

Sie möchten gerne eine Lehrveranstaltung, die so nicht im Lehrprogramm/Vorlesungsverzeichnis vorgesehen ist, im Rahmen des Bachelor- oder Masterstudiums unter der eigenen Studienkennzahl besuchen und für ein Pflichtmodul heranziehen; Sie müssen dies in Form einer Abweichung vom Lehrangebot vor dem Besuch der Lehrveranstaltung in der Studienservicestelle beantragen. Sinnvoll ist so ein Antrag nur dann, wenn Inhalt, Prüfungsimmanenz, Thematik, Workload (ECTS/Semesterstunden) ... der abweichenden Lehrveranstaltung mit der im Studienplan vorgesehenen Studienleistung  mindestens gleichwertig sind.
Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen, die Bachelorstudierende für die alternative Erweiterung belegen wollen, müssen nicht als abweichendes Lehrangebot beantragt werden. (Siehe auch: Informationen zum Absolvieren von Erweiterungscurricula im Bachelor Soziologie)

Beispiele:

  • Sie wollen ein Seminar aus einer anderen Studienrichtung  - z.B. am Institut für Geographie der Uni Wien zum Thema Gentrifizierung - unter der Studienkennzahl Soziologie absolvieren und diese in einem Pflichtmodul für Ihren Studienabschluss verwenden. Die Lehrveranstaltung ist aber nicht im Vorlesungsverzeichnis als empfohlen gelistet: Sie müssen vor dem Besuch der Lehrveranstaltung ein Ansuchen auf Abweichung stellen.

  • Sie möchten eine Lehrveranstaltung aus dem Lehrangebot der Soziologie für ein anderes als das vorgesehene Modul heranziehen: Sie müssen vor oder spätestens zu Semesterbeginn eine Abweichung beantragen. Im Fall einer Genehmigung wenden Sie sich nach Erhalt einer positiven Benotung an die Studienservicestelle, damit die Leistung dem abweichenden Modul zugeordnet werden kann. Abweichungen dieses Typs sind nur innerhalb des jeweiligen Studiengangs möglich: das bedeutet, dass Sie als Masterstudierende*r keine Lehrveranstaltung des BA Soziologie als Abweichung beantragen können. Umgekehrt gilt das ebenfalls: Masterlehrveranstaltungen sind für Bachelorstudierende nicht zugänglich. Bei abweichenden Lehrangeboten können Sie bei der Anmeldung zur Lehrveranstaltung bzw. zur Prüfung in der Regel nur das dafür eigentlich vorgesehene Modul auswählen. Es gelten auch die Voraussetzungen des eigentlich vorgesehen Moduls. Solche Abweichungsanträge werden nur in wohlbegründeten Ausnahmefällen genehmigt (Beispiel: in MA Soziologischer Erweiterung wird ein Forschungsseminar angeboten, das sehr gut zu Ihrer Masterarbeit passt und Sie möchten es für MA F heranziehen)

  • Bachelorstudium Soziologie: Sie wollen eine Lehrveranstaltung aus den Pflichtmodulen des Bachelorstudiums Soziologie für die Alternative Erweiterung besuchen: nehmen Sie während der Hauptanmeldephase Kontakt mit der Studienservicestelle Soziologie auf. Lehrveranstaltungen aus der eigenen Studienrichtung sind nur nach Maßgabe der verfügbaren Plätze für die Alternative Erweiterung zugänglich. Gegebenenfalls sollten Sie einen Antrag auf Abweichung stellen, wenn Sie eine soziologische LV als AE belegen wollen.

 


Wenn Sie beabsichtigen eine Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu verfassen, die laut Studienplan dafür nicht vorgesehen ist, beantragen Sie das bitte vor der Betreuungsvereinbarung bzw. spätestens am Ende der jeweiligen Lehrveranstaltung mit diesem Formular, das Sie in der Studienservicestelle zu Handen der Studienprogrammleitung abgeben:

Sinnvoll ist das nur dann, wenn sich der/die Lehrende vorab freiwillig bereit erklärt hat, Sie zu betreuen. Lehrende von Lehrveranstaltungen, in deren Rahmen das Verfassen von Bachelorarbeiten nicht vorgesehen ist, sind nicht dazu verpflichtet, Sie zu betreuen.Entsprechende Anträge werden in der Regel nur dann genehmigt, wenn der*die Lehrende das Doktoratsstudium abgeschlossen hat.