Zulassung: externes oder nicht fachgleiches Vorstudium
Wenn Sie sich für ein Masterstudium Soziologie interessieren, aber kein soziologisches Grundstudium an einer österreichischen Universität abgeschlossen haben, besteht trotzdem die Möglichkeit, das Studium zu beginnen, sofern Sie in Ihrem Vorstudium ausreichend facheinschlägiges Wissen erworben haben.
Zur Kompensation fehlender Kenntnisse können Ihnen Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS in Form von Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Soziologie vorgeschrieben werden. Übersteigt das Ausmaß der vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen 30 ECTS, dann wird der Zulassungsantrag negativ beschieden.
Jeder Antrag auf Zulassung zum Masterstudium, der nicht durch den "Master Access Guide" abgedeckt ist, wird individuell geprüft! Diese Individualprüfung ist sehr aufwändig. Wir ersuchen Studieninteressent*innen deshalb nur dann einen Antrag zu stellen, wenn realistische Aussichten auf einen positiven Bescheid bestehen.
Nachfolgend finden Sie Informationen, denen Sie entnehmen können, mit welchem Vorstudium ein Antrag auf Zulassung zum Masterstudium voraussichtlich positiv beschieden werden kann und bei welchen Vorstudien ein Antrag eher nicht erfolgreich sein wird.
Wir weisen darauf hin, dass diese Angaben nur unverbindlich (!) erfolgen und - das liegt in der Natur der Sache - nicht vollständig sein können, sondern nur die häufigsten Anfragen von Interessent*innen abdecken.
Grundsätzlich gilt, dass bei nicht-deutschsprachigen Studieninteressent*innen der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse zu erfolgen hat: Verordnung des Rektorats zum Sprachlevel zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Zulassung zum Studium (Mitteilungsblatt vom 26.11.2018 pdf)
Grundstudium an einer österreichischen Universität/Hochschule
Interessent*innen, die ein Bachelorstudium Soziologie an einer anderen österreichischen Universität absolviert haben, werden ohne Auflagen zugelassen.
Informationen für Absolvent*innen folgender Studienrichtungen an der Universität Wien finden sich im Studierendenportal/Master Access Guide:
- Politikwissenschaft
- Kultur-und Sozialanthropologie
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Bildungswissenschaft
- Volkswirtschaftslehre
Bei Abschlüssen geisteswissenschaftlicher und betriebswirtschaftlich ausgerichteter Studiengänge ist ein Zulassungsantrag nur dann erfolgreich, wenn während des Studiums erhebliche (!) zusätzliche Kenntnisse in Sozialwissenschaften/Soziologie erworben wurden. Es ist mit Ergänzungsleistungen im Ausmaß von 25 bis 30 ECTS zu rechnen.
Bei Abschlüssen aus medizinischen, technischen, rechtswissenschaftlichen, künstlerischen oder naturwissenschaftlichen Studiengängen ist in der Regel mit einem negativen Zulassungsbescheid zu rechnen.
Grundstudium an einer nicht-österreichischen Universität
Auf Grund der sehr divergierenden Anforderungen und Curricula in den unterschiedlichen Ländern können hier nur vage Angaben erfolgen.
- Bei Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudiums Soziologie an europäischen Universitäten wird von Fachgleichheit ausgegangen. Die Zulassung erfolgt ohne Ergänzungsprüfungen oder nur mit geringen Ergänzungsprüfungen. Bei Abschlüssen in Soziologie, die an nicht-europäischen Universitäten erworben wurden, fällt der Zulassungsbescheid in der Regel positiv aus. Die Auflagen bemessen sich an dem absolvierten Studienplan.
- Bei Abschluss eines Diplom - oder Bachelorstudiums Sozialwissenschaften fällt der Zulassungsbescheid in der Regel positiv aus. Die Ergänzungsprüfungen bemessen sich an dem absolvierten Studienplan.
- Bei Abschlüssen (betriebs)wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge ist ein Zulassungsantrag nur dann erfolgreich, wenn während des Studiums erhebliche zusätzliche Kenntnisse in soziologischen Kernfächern erworben wurden. Es ist mit Ergänzungsprüfungen im Ausmaß von 25 bis 30 ECTS zu rechnen.
- Bei Abschlüssen medizinischer, technischer, rechtswissenschaftlicher, geisteswissenschaftlicher, künstlerischer oder naturwissenschaftlicher Studiengänge ist in der Regel mit einem negativen Zulassungsbescheid zu rechnen.
Antragstellung und Information
Informieren Sie sich über den Ablauf der Antragstellung im Studierendenportal
https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/
Bei administrativen Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte immer direkt an die Studienzulassungsstelle! Nutzen Sie dafür bitte das Kontaktformular im Studierendenportal.
Verbindliche Angaben zu den Erfolgsaussichten eines Antrags auf Zulassung und zu möglichen Auflagen können vor der Antragstellung nicht gemacht werden. Sie können eine unverbindliche Einschätzung erhalten, wenn Sie sich unter Beilage aussagekräftiger Unterlagen und Informationen zu Ihrem Grundstudium (z.B. Sammel- bzw. Abschlusszeugnis als pdf, Diploma Supplement o.ä.) per Mail an unsere Servicemailadresse wenden.