Masterstudium Soziologie (Version 2014)

Auslaufender Studiengang

Neuer Studienplan ab W2024!

Neues Curriculum und Auslaufen der Version 2014

Wenn Sie das Masterstudium Soziologie im Wintersemester 2024/2025 oder einem späteren Semester beginnen, unterliegen Sie den Regeln des neuen Studienplans Version 2024.


Die Übergangsfrist zum Abschluss dieses Studiengangs in der Version des Studienplans 2014 endet am 31.10.2026. Die Frist ist aus rechtlichen Gründen strikt und kann nicht "aus Kulanz" ausgedehnt werden. Während der Übergangsfrist können nicht mehr alle Lehrveranstaltungen entsprechend der auslaufenden Version angeboten werden. Eine Äquivalenzverordnung (tba) regelt, welche Lehrveranstaltungen von Studierenden aus der auslaufenden Version besucht werden können und wie diese im Prüfungspass für den Abschluss herangezogen werden können.
Studierende, die bis zum Ende der Übergangsfrist das Studium nicht abgeschlossen haben und für das Wintersemester 2026 eine Fortsetzungsmeldung tätigen, werden automatisch in den neuen Studienplan unterstellt.


  • Der Median für dieses Studium beträgt derzeit circa 7 Semester. Wir empfehlen Studierenden, die Ihr Masterstudium erst kürzlich begonnen haben, deshalb den vorzeitigen Umstieg in das neue Curriculum, da ein rechtzeitiger Abschluss vor 31.10.2026 eher schwierig zu bewerkstelligen sein wird.
  • Studierende, die die Masterarbeit nicht bis Sommer 2026 einreichen können und keinen Defensiotermin vor 31.10.2026 erhalten können, sollten unbedingt davon Abstand nehmen, die Masterarbeit noch im alten Studienplan einzureichen. Die Anerkennungsverordnung inkludiert Masterarbeiten aus rechtlichen Gründen voraussichtlich nicht. Sobald die verbindliche Anerkennungsverordnung im Mitteilungsblatt veröffentlicht wurde, stellen wir sie hier zur Verfügung.
  • Ein freiwilliger vorzeitiger Umstieg in den neuen Studienplan Version 2024 ist frühestens am 1.10.2024 möglich.

Der Studienplan regelt den Studienablauf. Im Survival Guide finden Sie wichtige Informationen zum Studiengang bündig zusammengefasst.

Studienplan

Rechtliche Grundlage für das Masterstudium Soziologie ist das im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 26.03.2014 veröffentlichte Curriculum. Im Curriculum sind alle Bestimmungen zum Studium - angefangen beim Qualifikationsprofil über die zu absolvierenden Module bis hin zur Prüfungsordnung - festgehalten. Lesen Sie bitte den vollständigen Studienplan gründlich durch:

Studienplan: konsolidiert in der aktuell gültigen Fassung. Quelle: Website der Curricularkommission.


Vollständige Druckversion (Original pdf)

Geringfügige Curricularänderung 2016 Diese betrifft vorrangig die Bezeichung der Abschlussprüfung und kleine formale Veränderungen und hat keine Auswirkungen auf die zu absolvierenden Leistungen.

Geringfügige Curricularänderung 2022 Diese betrifft vorrangig §3 des Studienplans (Zulassungsverfahren) sowie eine geringfügige Änderung in der Textpassage zu den Forschungsspezialisierungen.

 

Nachfolgend ein gekürzter Auszug:

§ 2 Dauer und Umfang
(1) Der Arbeitsaufwand für das Masterstudium Soziologie beträgt 120 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von vier Semestern.

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§ 5 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung
(1) Überblick

- Pflichtmodul Soziologische Theorien: Vergleich, Anwendung und Entwicklung 12 ECTS

- Pflichtmodul Angewandte Methoden und Forschungsstrategien 12 ECTS

- Pflichtmodul Forschungsspezialisierung: Einführung und Überblick 6 ECTS

- Pflichtmodul Forschungsspezialisierung 26 ECTS

- Pflichtmodul Master-Arbeits-Seminare 8 ECTS

- Pflichtmodul Soziologische Erweiterung (Theorien, Methoden, Forschungsspezialisierung 12 ECTS

- Pflichtmodul Projektmanagement, Wissenschaftliches Arbeiten und Kommunikation 8 ECTS

- Masterarbeit 30 ECTS

- Masterprüfung 6 ECTS

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§ 6 Masterarbeit
(1) Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

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§10 Prüfungsordnung

(3) Verbot der Doppelanerkennung Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende dreijährige Bachelorstudium absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden.

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